Chronische Schmerzen?

Einen Reha-Antrag stellen: So funktioniert’s!

Eine Frau hilft ihrem Mann mit Dokumenten.
© iStock/FredFroese
Bei chronischen Schmerzen oder Depressionen kann eine Reha äußerst hilfreich sein.

Du leidst unter chronischen Schmerzen, schweren Allergien oder starken psychischen Problemen? Eine Reha kann hier eine Lösung sein. So beantragst du eine Reha.

Die Zahl chronisch kranker Personen steigt von Jahr zu Jahr. Immer mehr Menschen sind auch in ihrem Arbeitsalltag stark eingeschränkt, fallen sogar komplett aus, auch für längere Zeit, oder müssen eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Um diesem Problem entgegen zu wirken, gibt es medizinische Rehabilitationen. So genannte Rehas sind mehrwöchige ambulante oder stationäre Aufenthalte in z.B. kardiologischen, orthopädischen oder psychosomatischen Kliniken. Ca. eine Million Menschen begeben sich jedes Jahr in eine medizinische Reha. Wie du einen Reha-Antrag stellst, was du dafür benötigst und was du machst, wenn dein Antrag abgelehnt wird, erklären wir dir hier.

Reha-Antrag stellen: So findest du die richtige Behörde

 

Eine Antragsstellung und -bewilligung braucht Geduld. Damit du keine unnötige Zeit verlierst, solltest du dich vorher informieren und gleich an die richtige Behörde wenden.

Renten-, Kranken- oder Unfallkassen finanzieren Rehas. Wenn du berufstätig bist und die Reha helfen soll, längere Arbeitsausfälle zu vermeiden, ist in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung für dich zuständig. Sie finanziert ärztliche und therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen sowie die dafür notwendige Reise inklusive Unterkunft und Verpflegung.

Wichtig zu wissen: Je nachdem, wie viel du verdienst, kann eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Tag fällig werden – das aber maximal für 42 Tage. Dein Gehalt beziehst du in dieser Zeit weiter von deinem Arbeitgeber. Wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aber nicht mehr besteht bzw. ausgeschöpft ist, zahlt die Rentenkasse ein Übergangsgeld.

Kläre zunächst deinen Reha-Anspruch

Natürlich müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit du eine Reha bekommst. Deshalb solltest du im Vorfeld klären, ob du diese erfüllst. Diese gesundheitlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  1. Deine Erwerbsfähigkeit ist durch Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung gefährdet oder gemindert.
  2. Eine Reha könnte deine Lage verbessern oder eine Verschlechterung aufhalten.
  3. Du hast bereits auf andere Weise versucht, dir zu helfen – bist etwa wegen deiner Arthrose bereits bei einem Physiotherapeuten gewesen.

Diese versicherungsrechtlichen Bedingungen müssen vorliegen:

  1. Du bist Pflicht- oder freiwillig Versicherter und hast eine 15-jährige Mindestversicherungszeit (Wartezeit) hinter dir.
  2. Du hast, z.B. als Arbeitnehmer*in, in den letzten zwei Jahren (vor dem Reha-Antrag) mindestens sechs Kalendermonate lang Rentenpflichtbeiträge gezahlt.
  3. Du hast nach deiner Ausbildung innerhalb von zwei Jahren eine versicherte oder selbstständige Beschäftigung aufgenommen und übst diese zum Zeitpunkt des Antrags noch aus, bist arbeitsunfähig oder arbeitslos.
  4. Du beziehst eine Erwerbsminderungsrente.
  5. Du bist erwerbsgemindert oder die Erwerbsminderung ist absehbar und du kommst auf eine Versicherungszeit von fünf Jahren.
  6. Du bist vermindert erwerbsfähig und beziehst eine große Witwenrente.

Arbeite mit deiner Ärztin bzw. deinem Arzt zusammen

Ein Mann bekommt etwas von einer Ärztin erklärt. | © iStock/AlexRaths
Foto: iStock/AlexRaths
Deine Hausärztin oder dein Hausarzt sind beim Reha-Antrag wichtige Ansprechpartner*innen.

 

Die Beurteilung und die Erfolgsaussichten deines Reha-Antrags hängen auch wesentlich vom ärztlichen Befundbericht (ÄBB) ab. Dein*e Hausärzt*in oder ein*e Fachärzt*in schreiben diesen für die Rentenkasse. Hier solltet ihr euch eng abstimmen und zusammenarbeiten, um deine Chancen auf eine Reha zu erhöhen. Beispiel: Wenn du an einer physischen und einer psychischen Krankheit leidest, sollten ihr gemeinsam überlegen, welche Krankheit prioritär in der Reha behandelt werden soll. Denn dieser Fakt entscheidet über die Klinikauswahl.

Der sozialmedizinische Dienst der Rentenkasse entscheidet über die Reha: Wenn diesem der ÄBB nicht ausreichend erscheint, kann er ein ärztliches Gutachten von einem von der Rentenkasse ausgewählten Arzt bzw. einer Ärztin anfordern, der dich dann untersuchen wird. Einige Rentenkassen geben immer Gutachten in Auftrag.

Reha-Antrag stellen: Ohne Formulare geht es nicht!

Auch wenn die Formularmenge für einen Reha-Antrag zunächst undurchdringlich erscheint, an ihnen vorbei kommen Sie nicht! Besorgen Sie sich zunächst die Formulare. Das geht telefonisch bei der Rentenversicherung, in einer ihrer Beratungsstellen oder auch online (s.u.). Wer zu einer Beratungsstelle geht, kann sich dort von Mitarbeitern beim Ausfüllen behilflich sein lassen und seine Fragen stellen.

Reha-Antrag ausfüllen: Darauf solltest du achten!

  1. Im wichtigsten Antragsformular (G0100) und seiner Anlage (G0110) geht es um deine berufliche Situation sowie die bisherigen Behandlungen.
  2. Der "Selbsteinschätzungsbogen" (G0115) muss zwar nicht ausgefüllt werden – sinnvoll ist er aber dennoch, da du darauf Persönliches notieren kannst: z.B. deine Erwartungen an die Reha sowie deine familiären und beruflichen Belastungen und die Erfahrungen mit bisherigen erfolgten Behandlungen. Nimm dir die Zeit und erkläre deine Situation ausführlich (du kannst auch ein zweites Blatt beifügen). Das steigert die Chancen, da der Sachbearbeiter erkennt, dass du dich ernsthaft mit dem Thema Reha und dem Antrag auseinandersetzt.
  3. Das Formular AUD-Beleg (G0120) legst du deiner Krankenkasse zum Ausfüllen vor.
  4. Wundere dich nicht, dass sich die Fragen auf den Formularen doppeln oder überschneiden. Achte einfach darauf, dir selbst nicht zu widersprechen und dass deine Aussagen zum ärztlichen Befundbericht passen.
  5. Betone nicht nur die Notwendigkeit einer Reha, sondern präzisiere, welche Reha-Maßnahmen wichtig wären.
  6. Beschreibe detailliert deine Risikofaktoren, deine beruflichen und sozialen Belastungen, die die Notwendigkeit besonderer Reha-Maßnahmen herausstellen. Sei so präzise wie möglich und lege wie oben erwähnt einen medizinischen Schwerpunkt.
  7. Schreibe auch, welche Anstrengungen du bisher unternommen hast, um deine Leiden zu behandeln. Hast du Psychotherapien gemacht, hast du Selbsthilfegruppen aufgesucht, hast du Sportangebote wahrgenommen? Das alles gehört in den Antrag, damit die Rentenkasse bzw. der sozialmedizinische Dienst deine Anstrengungen einordnen kann.

Nicht zu kritisch bei der Klinikauswahl sein

Natürlich haben Patient*innen Klinikwünsche – sei es, um in der Nähe der Familie zu bleiben, sei es, die gesunde Meeresluft zu atmen. Suchen wir zunächst nach einer Klinik, die deinen Erwartungen entspricht, aber sei nicht zu kritisch. Die Rentenkasse prüft zunächst, ob die gewünschte Klinik zur Diagnose und den benötigten Reha-Maßnahmen passt.

Gib den Zeitraum für die Reha bei der Antragsstellung mit an, außerdem, ob sie ganztägig ambulant oder stationär sein soll. Du darfst auch alters- und geschlechtsspezifische Vorlieben sowie religiöse und weltanschauliche Präferenzen äußern. Du solltest dir aber bewusst sein: Je mehr Wünsche du äußerst, umso länger kann es dauern, bis der passende Platz gefunden ist.

Wenn du alles ausgefüllt hast, sendest du den Reha-Antrag an Ihren Rententräger.

Reha-Antrag abgelehnt: So legst du Widerspruch ein

Du hast alles gewissenhaft ausgefüllt und belegt – und dennoch wird der Antrag abgelehnt? Das kann leider passieren und es bedeutet nicht, dass du keinen Anspruch darauf hättest. Lege vielmehr Widerspruch ein. Dafür hast du einen Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheides Zeit.

Wichtig zu wissen: 2017 wurden 157.000 Widersprüche eingereicht, und fast jeder zweite war zumindest teilweise erfolgreich. Besprich dich nach einem abgelehnten Antrag vielmehr mit deiner Ärztin bzw. deinem Arzt. Suche z.B. nach aussagekräftigeren Begründungen, die die Notwendigkeit einer Reha besser unterstreichen. Vielleicht gibt es auch inzwischen weitere Unterlagen, die du dem Antrag beilegen kannst. Lass dich hier von einer Beratungsstelle helfen.

ABER: Wenn auch der Widerspruch ohne Erfolg bleibt, sieh lieber von einer Klage ab. Das dauert Jahre und kostet im Zweifel viel Geld. Einfacher ist es, einen neuen Antrag zu stellen.

Die gesetzliche Rentenversicherung erreichst du unter der kostenlosen Servicenummer 0 800/10 00 48 00. Im Internet findest du unter www.deutsche-rentenversicherung.de alle Formulare zum Download sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen in deiner Nähe.

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