Schwer krank: So sagst du es deinem Chef – ohne zu viel preiszugeben
Die Diagnose einer schweren Krankheit ist für jede*n ein Schock. Sie ist nicht nur eine gesundheitliche Herausforderung, sondern stellt auch die berufliche Situation auf den Kopf. Wie geht man damit um? Was sind rechtliche Rahmenbedingungen und wie kommuniziert man die schwere Krankheit gegenüber dem Chef, der Chefin und Kolleg*innen?
Wer die Diagnose einer schweren Krankheit erhalten hat, wird sich auch darüber Gedanken machen, wie es beruflich weiter geht. Der/Die Chef*in sollte informiert werden, aber wie geht man in so einer schweren Situation vor? Wann man das Gespräch mit dem Arbeitgebenden sucht und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, sind entscheidende Fragen. Auch der Kontakt mit dem Team spielt eine Rolle. Was sollten Kollegen und Kolleginnen wissen? Lies hier wichtige Tipps, wie du in so einer Situation kommunizieren kannst.
Warum es wichtig ist, die Krankheit zu kommunizieren – auch im Job
Offenheit zeigen oder private Details über die schwere Erkrankung für sich behalten? Was im Job besser ist, muss jede*r für sich entscheiden. Es ist ganz normal, dass man sich dabei überfordert fühlt. Eins steht jedoch fest: Es ist wichtig, die Arbeitsunfähigkeit – nicht die Krankheit per se – gegenüber dem Arbeitgebenden zu kommunizieren.
Grund und Diagnose müssen dem Arbeitgebenden nicht mitgeteilt werden. Trotzdem sind die Regeln klar: Du musst den Arbeitgebenden unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren und auch angeben, wie lange deine Abwesenheit andauert.
Ob du konkret mitteilst, was der Grund für deine Arbeitsunfähigkeit ist, solltest du ganz in Ruhe entscheiden. Lasse dir dafür Zeit, um besser beurteilen zu können, was und wie viel du erzählen möchtest. Das hängt auch ganz besonders stark vom Vertrauensverhältnis ab, von der Dynamik im Team und der rechtlichen Situation. Warum sich die Kommunikation im Team lohnen kann: Deine Offenheit kann Verständnis und Rücksichtnahme im Kollegenkreis nach sich ziehen.
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Krankmelden: Wann sage ich es meinem Chef oder meiner Chefin?
Du hast gegenüber deinem Arbeitgebenden die Pflicht, deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen. Auch die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit muss mitgeteilt werden, damit dein Chef oder deine Chefin planen kann, besonders, wenn du lange abwesend sein wirst. Natürlich kannst du auch angeben, dass bestimmte Behandlungen anstehen oder bestimmte Arbeitsplatzveränderungen umgesetzt werden müssen, damit du weiterarbeiten kannst – hier gilt wieder: Das kannst du mitteilen, musst du aber nicht.
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Gespräch vorbereiten: Tipps für die Kommunikation
Bist du schwer erkrankt, lohnt sich ein persönliches Gespräch mit deinem Arbeitgebenden. Es gilt wieder: Entscheide dich nur dafür, wenn du eine offene Kommunikation über dieses sensible Thema für sinnvoll erachtest. Diese Tipps können dir helfen, das Gespräch vorzubereiten:
- Wähle den richtigen Zeitpunkt: Es wird geraten, nicht die Phase des ersten Schocks nach der Diagnose zu wählen. Mit etwas Abstand lässt sich meist besser beurteilen, wie viel man preisgeben möchte
- Mögliche Lösungen vorschlagen: Wenn du während deiner Erkrankung weiterarbeitest, kann es sinnvoll sein, Arbeitsplatzveränderungen anzusprechen, die dir helfen können (z. B. flexible Arbeitszeiten, Tätigkeit an Ressourcen anpassen, etc.)
- Kenne deine Rechte: Bevor du in das Gespräch mit deinem Arbeitgebenden gehst, solltest du dich über deine Rechte informieren (Krankengeld, Lohnfortzahlung, Wiedereingliederungsmaßnahmen)
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Umgang mit dem Team: Was sollten Kollegen und Kolleginnen wissen?
Das Verhältnis zu Kollegen und Kolleginnen spielt oft auch eine wichtige Rolle und damit auch die Frage, ob und wie umfangreich man das Team über die schwere Erkrankung informiert. Das ist eine sehr individuelle Entscheidung und hängt besonders vom Arbeitsklima und deinem Verhältnis zu deinen Arbeitskolleg*innen ab. Hier gibt es kein Richtig oder Falsch. Manche Betroffenen entscheiden sich für eine offene Kommunikation, andere für Diskretion. Letztendlich kommt es auf deine Wünsche und Bedürfnisse an.
Angenommen du arbeitest in einem engen Team mit harmonischer und familiärer Atmosphäre, kann Offenheit über deine Situation sinnvoll sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Du könntest zumindest grob über deine Erkrankung berichten, ohne bestimmte Details preiszugeben. So ließe sich einfach erklären, warum man häufiger fehlt oder eine andere Position im Team bekleidet. Ob und/oder wie viel du erzählst, bleibt dir überlassen.
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Durchsetzen gegen dominante Kollegen und Kolleginnen: Das kannst du tun
Wir alle kennen sie: schwierige, dominante Kolleg*innen, mit denen man einfach nicht warm wird. Die Kommunikation mit diesen Teammitgliedern ist eine weitere Belastung neben der Diagnose einer schweren Erkrankung, vor allem, wenn sogar Kritik oder unangemessene Kommentare an deiner Abwesenheit geübt werden. Normalerweise kann man diesen Menschen aus dem Weg gehen. Im Job ist das schwierig.
Grundsätzlich wird empfohlen, weiterhin professionell mit solchen Kolleg*innen umzugehen und den Kontakt auf das Notwendigste zu reduzieren. So kannst du es auch mit der Kommunikation über deine schwere Erkrankung handhaben.
- Setze klare Grenzen
- Suche ein Gespräch unter vier Augen
- Informiere deinen Arbeitgebenden, wenn nötig
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Rechtliche Grundlagen: Was muss ich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin wissen?
Kenne deine Rechte: Das ist ganz wichtig, wenn du nach der Diagnose einer schweren Krankheit in den Austausch mit deinem Chef oder deiner Chefin gehst. Wichtige Stichworte sind Lohnfortzahlung, Krankengeld, Kündigungsschutz und Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Lohnfortzahlung
Es lohnt sich ein Blick in das Entgeldfortzahlungsgesetz. Aus §3 geht hervor, dass du bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Anspruch auf Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgebenden hast. Dies ist beschränkt auf sechs Wochen. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld.
Bei Beamt*innen gibt es keine Begrenzung der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall. Nach einer gewissen Zeit kann aber die Dienstunfähigkeit festgestellt werden.
Krankengeld
Dir wird Krankengeld ausgezahlt, wenn du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist. Innerhalb der ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgebender deinen Lohn. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt dir 70 % deines Bruttogehalts, aber maximal 90 % deines Nettogehalts. Das Krankengeld ist auf 72 Wochen beschränkt.
Kündigungsschutz
Kann man wegen Krankheit gekündigt werden? Ja, das ist arbeitsrechtlich möglich. Vor einer Kündigung geschützt sind Schwangere, Eltern in Elternzeit und Schwerbehinderte. Kranke Arbeitnehmer*innen zählen nicht dazu.
Wiedereingliederungsmaßnahmen
Mit einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme wird es Arbeitnehmer*innen schrittweise ermöglicht, nach langer Krankheit im Unternehmen wieder Fuß zu fassen. Das Hamburger Modell bietet diese Möglichkeit.
Grob läuft dies folgendermaßen ab: Dein behandelnder Arzt oder deine behandelnde Ärztin bescheinigt dir, dass du teilweise wieder belastbar bist und am Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme wieder voll in deinen Beruf einsteigen kannst. Danach wird ein Stufenplan festgelegt, dazu zählt unter anderem die Anzahl der Wochenstunden.
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Fazit: Offenheit, Vertrauen und eine gute Vorbereitung
Schlussendlich ist die Entscheidung, ob und wie du deinem Arbeitgebenden deine schwere Erkrankung kommunizierst, sehr persönlich. Wenn du dich dafür entscheidest, ist eine gute Vorbereitung und ein offenes, respektvolles Gespräch der beste Weg.