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Hund in der Wohnung: Darf das bei der Vermietung verboten werden?

Ein Hund sitzt auf einer Eingangsmatte mit der Aufschrift "Welcome". Er schaut direkt in die Kamera.
Ein Vierbeiner soll bei dir einziehen? Ob du den Hund wirklich in deiner Mietwohnung halten darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
© shutterstock/Javier Brosch
Im Bild ist eine Frau mit schulterlangen, lockigen Haaren zu sehen. Sie trägt einen blauen Rollkragenpullover und darüber einen blauen Blazer mit einem gestreiften Hemd darunter. Sie hat eine lange Halskette als Accessoire und trägt eine Umhängetasche mit einer Kettenschnur. Im Hintergrund ist eine historische Brücke in einer verschwommenen Darstellung zu erkennen, was darauf hindeutet, dass sie möglicherweise für ein Reisefoto posiert. Die Brücke und die Gebäude im Hintergrund vermitteln eine malerische und historische Stimmung des Fotos. | © privat
19.09.2025 • 18:00 Uhr
Franziska Klemmer

Hunde zu halten, auch in der Stadt, erfreut sich großer Beliebtheit. Doch nicht immer ist es einfach, eine geeignete Bleibe zu finden. Denn oft sind Vermieter*innen gegen die Haltung von Hunden. Aber darf das eigentlich verboten werden? Wir klären auf.

Wenn der Einzug von tierischen Bewohner*innen zur Debatte steht, kann es schon mal Streit mit der Vermieterin oder dem Vermieter geben. Denn Haustiere, insbesondere Hunde, sind oft nicht so gern gesehene Gäste. Aus nachvollziehbarem Grund: Vermieter*innen müssen garantieren, dass die anderen Hausbewohner*innen durch die Anwesenheit des Tieres nicht gestört werden.

Wie viel kostet ein Hund?

Aber auch die Angst vor Beschädigungen an der Mietwohnung ist oftmals ein Grund für die Aussprache eines Haltungsverbots. Doch dürfen Vermieter*innen einen Hund in der Mietwohnung verbieten? Wir haben die Antwort.

Hundehaltung in der Mietwohnung: So ist die Rechtslage

Eines vorweg: Vermieter*innen dürfen die Haltung von Tieren nicht pauschal verbieten – auch die Haltung von Hunden nicht. Dies besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Konkret bedeutet dies: Die weitbereitete pauschale Klausel im Mietvertrag, wonach bestimmte Tierarten in der Wohnung nicht gehalten werden dürfen, ist daher unwirksam. Sollte dein Mietvertrag allerdings einen Erlaubnisvorbehalt enthalten, müssen Mieter*innen vor der Anschaffung eines Hundes den/die Vermieter*in um Erlaubnis fragen. Lehnt sie oder er den Einzug des Vierbeiners ab, ist die Aussage in diesem Fall auch rechtskräftig – vorausgesetzt, es liegen triftige Gründe vor.

Wann Vermieter*innen Hunde verbieten dürfen

Auch wenn die Haltung eines Hundes pauschal nicht verboten werden darf, können Vermieter*innen sich im Einzelfall gegen den Einzug des Vierbeines aussprechen. Damit dies auch rechtens ist, müssen verschiedene Aspekte gegeneinander abgewogen werden. Hierzu gehören:

  • Dein Hund ist gefährlich, macht viel Lärm – oder durch die Hundehaltung entwickelt sich ein unangenehmer Geruch im Mietshaus bzw. der Mietwohnung.
  • Sowohl die Größe des Tieres und die Hunderasse als auch die Anzahl der gehaltenen Hunde spielt bei der Entscheidung eine Rolle.
  • Sollte der Hund zu einer verstärkten Abnutzung der Mietimmobilie führen, können Vermieter*innen die Haltung verbieten.
  • Eine Person aus der Nachbarschaft ist gegen Hunde allergisch. In diesem Fall geht die Gesundheit des Menschen vor.

Dürfen Hunde vorübergehend in einer Mietwohnung leben?

Dies kommt immer darauf an, was man unter vorübergehend bezeichnet. Solltest du zum Beispiel Besuch von Hundehalter*innen bekommen, darf die Fellnase für die Dauer des Besuches in der Wohnung bleiben. Nimmst du hingegen einen Vierbeiner von Freundinnen, Freunden oder Familienangehörigen auf, zum Beispiel im Falle eines Urlaubs oder Krankheitsfalls, musst du das vorher mit deiner Vermieterin bzw. deinem Vermieter absprechen.

Wenn du weißt, dass du demnächst für ein paar Wochen auf einen Hund aufpassen musst, solltest du dich also so früh wie möglich um eine Ausnahmegenehmigung kümmern.

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