Wann Bußgelder drohen

Teurer Fehler: Darum darfst du nicht jeden Baum im Garten einfach fällen

Ein Gärtner in grüner Arbeitskleidung sägt mit einer Motorsäge einen Ast von einem mit Efeu bewachsenen Baum ab.
© Adobe Stock / U. J. Alexander
Einen Baum im eigenen Garten zu fällen, kann ganz schön teuer werden. Lies mal, was du beachten musst.

Einen Baum im eigenen Garten zu fällen, kann ganz schön teuer werden – wenn du nicht genau weißt, was erlaubt ist.

Du willst dich von einem Baum auf deinem Grundstück trennen? Vielleicht, weil er zu groß geworden ist, die Sonne nimmt oder wegen einer geplanten Umgestaltung im Weg steht? Verständlich – aber bevor du zur Säge greifst, solltest du unbedingt prüfen, ob das überhaupt erlaubt ist. Denn in vielen Fällen drohen saftige Bußgelder, wenn du einfach loslegst.

Wann es richtig teuer werden kann

Ob du Bäume auf deinem eigenen Grundstück ohne Weiteres fällen darfst, hängt von der Baumschutzsatzung deiner Stadt oder Gemeinde ab – und die fällt je nach Region ganz unterschiedlich aus. Mancherorts gibt es strikte Vorgaben, anderswo fast gar keine Regelung.

Obstbäume darfst du in vielen Gegenden ohne Genehmigung entfernen – in anderen sind auch sie geschützt. Häufig spielt der Stammumfang eine Rolle: Hat der Baum z. B. einen Umfang von 80 Zentimetern (gemessen in 1,30 m Höhe), gilt er vielerorts als besonders schützenswert – egal ob Nadel- oder Laubbaum.

Baumschutz in Berlin: Das musst du wissen (Stand 2025)
 Diese Regeln gelten aktuell in der Hauptstadt:
 • Geschützt sind:
 – alle Laubbäume (außer Obstbäume)
 – Waldkiefern (Pinus sylvestris)
 – Walnussbäume (Juglans regia)
 – ab 80 cm Stammumfang bei Einzelstämmen
 – ab 50 cm Umfang bei mehrstämmigen Bäumen
 • Eine Fällung oder ein starker Rückschnitt ist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich – beantragbar über das Service-Portal Berlin
 • Oft verlangt die Stadt: Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung
 • Bei Verstößen drohen mehrere Tausend Euro Strafe
Achtung: Obstbäume sind in Berlin grundsätzlich nicht geschützt – es sei denn, sie dienen etwa Vögeln als Lebensraum.

Naturschutz: Diese Zeiten sind tabu

Nicht nur die Stadt oder Gemeinde hat ein Wörtchen mitzureden – auch das Bundesnaturschutzgesetz. Und das sagt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume außerhalb des Waldes weder gefällt noch stark zurückgeschnitten werden.

Warum? Ganz einfach: In dieser Zeit brüten viele Vögel – und die sollen nicht gestört werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn sicher ist, dass keine Tiere dort nisten, oder du eine Sondergenehmigung hast, kann ein Rückschnitt erlaubt sein. Einige Städte regeln auch diese Punkte separat – also unbedingt vorher bei deiner Kommune nachfragen.

Illegales Fällen: Diese Strafen drohen

Wenn du ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällst oder stark beschädigst, kann das richtig teuer werden. Je nach Baumart, Bundesland und Schwere des Verstoßes sind Bußgelder von mehreren Tausend Euro möglich.

Dazu kommen eventuell noch Auflagen wie Ersatzpflanzungen oder eine Ausgleichszahlung. Deshalb gilt: Immer vorher klären, was erlaubt ist – sonst wird der Rückschnitt zum teuren Ärgernis.

Auch hier musst du aufpassen, sonst wird's teuer:

Quellen:
baumpflegeportal.de, bund-berlin.de, gartenjournal.net, neuelandschaft,de, dpa, myhomebook.de
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