Dringend beachten!

Medikamente im Handgepäck: Diese Arzneimittel darfst du mit ins Flugzeug nehmen

Ein kleiner Koffer, gepackt mit den wichtigsten Dingen, für den Sommerurlaub.
© IMAGO / Jens Schicke
Der Sommerurlaub steht schon vor der Tür. Doch welche Medikamente dürfen bei einer Flugreise im Handgepäck mitgenommen werden?

Du verreist bald mit dem Flugzeug und musst wichtige Medikamente mitnehmen? Welche Medikamente in das Handgepäck dürfen und welche Regelungen du dafür unbedingt beachten musst, wenn es ab in den Urlaub geht, erfährst du bei BILD der FRAU.

Bald geht es für viele von uns mit dem Flieger in die wohlverdienten Sommerferien. Neben dem gut verstauten Aufgabegepäck gilt es noch das Handgepäck effizient für den Urlaub zu packen und mit den wichtigsten Dingen für die Flugreise zu versehen.

Solltest du Medikamente einnehmen müssen, dann benötigen diese ebenfalls einen Platz im Handgepäck. Welche Regeln du für die Mitnahme und für die Einfuhr in andere Länder beachten musst, erfährst du hier.

Medikamente im Handgepäck: Was ist erlaubt?

Medikamente im Handgepäck: Welche Regeln du beachten musst

Wenn bestimmte Arzneimittel einnehmen musst, dann benötigst du diese natürlich auch während einer Flugreise. Damit du die Medikamente schnell griffbereit hast, gehören die Tabletten oder Salben natürlich ins Handgepäck.

Dabei ist es wichtig, die Pillen richtig zu verpacken und die Einreisebestimmungen der Urlaubsländer genau zu kennen, sonst droht spätestens bei der Einreise Ärger mit den Behörden.

Medikamente: Lieber ins Handgepäck oder doch ins Aufgabegepäck?

Für die Flugreise gilt: Alle Arzneien, die du unterwegs während der Reise benötigst, gehören natürlich in das Handgepäck. Bei der mitgeführten Medikamentenmenge solltest du auch Flugverspätungen oder -ausfälle einplanen und die Anreise ins Hotel.

Packe lieber ein paar Tabletten mehr in den Rucksack ein als benötigt, falls du unterwegs irgendwo stranden solltest. Wichtig ist jedoch, dass du Medikamente nur für den Eigengebrauch mitführst und diese zu einem bestimmten Zweck mitgeführt werden.

Dies gilt auch für die Arzneimittel, die du im Aufgabegepäck mit dir führst und die du während der Flugreise selbst nicht benötigst.

Medikamente im Handgepäck: Richtig verpackt an der Sicherheitskontrolle

Für Flüssigkeiten wie Shampoo oder Cremes gilt, dass sie in einem Behältnis von nicht mehr als 100 ml in einem durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden müssen. Solltest du ein Nasenspray benötigen, das die erlaubte Milliliterangabe für den Beutel nicht überschreitet, kannst du dieses unkompliziert hinzufügen.

Arznei im Gepäck: Flüssige Medikamente

Ansonsten gilt für flüssige Medikamente, dass du sie gesondert mitnehmen darfst. An der Sicherheitskontrolle werden sie ausgepackt und einzeln in die Wanne gelegt.

Lasse dir am besten vor Antritt der Flugreise eine schriftliche Bestätigung deines behandelnden Arztes ausstellen, dass du die mitgeführten Medikamente benötigst und lege die Bestätigung daneben.

Das erspart dir meist schon kostbare Minuten an den Sicherheitskontrollen, die du sonst mit Erklärungen verbringst. Ein Formular zum Ausfüllen für deinen Arzt kannst du bereits vorab aus dem Internet herunterladen.

Flugreisen mit Arzneien: feste Medikamente

Auch verschreibungspflichtige Medikamente in Form von Tabletten oder Dragees dürfen nur für den Eigengebrauch und in der benötigten Menge mitgeführt werden.

Um Diskussionen zu vermeiden, solltest du auch für benötigte Pillen einen ärztlichen Nachweis bei der Sicherheitskontrolle mit dir führen. Damit kannst du die Notwendigkeit des Medikaments bequem nachweisen.

Belasse zudem die Medikamente in den Originalverpackungen. Das Sicherheitspersonal kann die Bescheinigungen damit am schnellsten dem richtigen Medikament zuordnen.

Spritzen im Handgepäck und zu kühlende Flüssigkeiten

Da Spritzen im Handgepäck an Bord eines Flugzeuges als gefährliche Gegenstände gelten, ist ein Attest von deinem behandelnden Arzt, dass es sich dabei um medizinisches Material handelt, welches du während der Flugreise benötigst, unabdingbar.

Solltest du zudem Medikamente unterwegs einnehmen müssen, die eine Kühlung brauchen, dann nimm am besten  vorab Kontakt mit der Fluggesellschaft auf. Diese kann dir sagen, welche Möglichkeiten dafür an Bord erlaubt sind.

Wenn du einen Medikamentenausweis besitzt, dann nimm ihn mit auf Reisen. Bei Nachfragen durch die Behörden kannst du nachweisen, dass du auf diese Medikamente angewiesen bist.

Achtung Medikamente: Einfuhrbestimmungen der Einreiseländer beachten

Du möchtest dieses Jahr endlich in die Ferne schweifen und vielleicht Dubai oder Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten besuchen? Dann solltest du dich vorab sehr gut über die Einreisebestimmungen für Medikamente informieren.

Dies kannst du bequem auf der Website des Auswärtigen Amtes tun. Denn in den VAE ist die Einfuhr mancher Medikamente ohne ärztliche Verschreibungen verboten. So wird beispielsweise das CBD-Öl als Droge gewertet und es können für Drogen- und Medikamentenmissbrauch harte Strafen verhängt werden.

Weiterführende Informationen zu Verschreibungen von Betäubungsmitteln oder Medikamenten mit psychotropischen Wirkstoffen kannst du hier nachlesen. Eine Einfuhrerlaubnis für besonders streng kontrollierte Medikamente kann außerdem auf der Website des VAE Gesundheitsministeriums beantragt werden.

Vor Reiseantritt sollten sich Reisende also ausführlich mit den Einreisebestimmungen für Medikamente des Ziellandes auseinandersetzen und gegebenenfalls eine Einfuhrerlaubnis beantragen, ein ärztliches Attest oder einen Nachweis der Notwendigkeit mit sich führen.

Dies gilt besonders für Betäubungsmittel, wie schwere Schmerzmittel, Beruhigungsmittel und Psychopharmaka. Fallen Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz, dann muss eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben und bei Reiseantritt mitgebracht werden.

Wenn du dich vorab gut informierst und alle Unterlagen zusammengetragen hast, dann kannst du deinen wohlverdienten Urlaub genießen und endlich die Seele baumeln lassen!

Quellen:
auswaertiges-amt.de, vitabook.de, u.ae, adac.de
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