Dringend beachten!

Medikamente und Flugreisen: Diese Medikamente dürfen ins Handgepäck

Ein kleiner Koffer, gepackt mit den wichtigsten Dingen, für den Sommerurlaub.
© IMAGO / Jens Schicke
Der Sommerurlaub steht schon vor der Tür. Doch welche Medikamente dürfen bei einer Flugreise im Handgepäck mitgenommen werden?

Sie verreisen bald mit dem Flugzeug und müssen wichtige Medikamente mit sich führen? Welche Medikamente in das Handgepäck dürfen und welche Regelungen Sie unbedingt beachten sollten.

Bald geht es für viele von uns mit dem Flieger in die wohlverdienten Sommerferien. Neben dem gut verstauten Aufgabegepäck gilt es noch das Handgepäck effizient zu packen und mit den wichtigsten Dingen für die Flugreise zu versehen.

Sollten Sie Medikamente einnehmen müssen, dann benötigen diese ebenfalls einen Platz im Handgepäck. Welche Regeln Sie für die Mitnahme und für die Einfuhr in andere Länder beachten müssen, erfahren Sie hier.

Medikamente im Handgepäck: Welche Regeln Sie beachten müssen

Wenn Sie Medikamente einnehmen müssen, dann benötigen Sie diese natürlich auch während einer Flugreise. Damit Sie die Medikamente schnell griffbereit haben, gehören die Tabletten oder Salben natürlich ins Handgepäck.

Dabei ist es wichtig, die Pillen richtig zu verpacken und die Einreisebestimmungen der Urlaubsländer genau zu kennen, sonst droht Ihnen spätestens bei der Einreise Ärger mit den Behörden.

Lieber ins Handgepäck oder doch ins Aufgabegepäck?

Für die Flugreise gilt: Alle Medikamente, die Sie unterwegs während der Reise benötigen, gehören natürlich in das Handgepäck. Bei der mitgeführten Medikamentenmenge sollten Sie auch Flugverspätungen oder -ausfälle einplanen und die Anreise ins Hotel.

Packen Sie lieber ein paar Tabletten mehr in den Rucksack ein als benötigt, falls Sie unterwegs irgendwo stranden sollten. Wichtig ist jedoch, dass Sie Medikamente nur für den Eigengebrauch mitführen und diese zu einem bestimmten Zweck mitgeführt werden.

Dies gilt auch für die Medikamente, die Sie im Aufgabegepäck mit sich führen und die Sie während der Flugreise selbst nicht benötigen.

Medikamente im Handgepäck: Richtig verpackt an der Sicherheitskontrolle

Für Flüssigkeiten wie Shampoo oder Cremes gilt, dass sie in einem Behältnis von nicht mehr als 100 ml in einem durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden müssen. Sollten Sie ein Nasenspray benötigen, das die erlaubte Milliliterangabe für den Beutel nicht überschreitet, können Sie dieses unkompliziert hinzufügen.

Medikamente im Handgepäck: Was ist erlaubt?

Flüssige Medikamente

Ansonsten gilt für flüssige Medikamente, dass Sie diese gesondert mitnehmen dürfen. An der Sicherheitskontrolle werden sie ausgepackt und einzeln in die Wanne gelegt.

Lassen Sie sich am besten vor Antritt der Flugreise eine schriftliche Bestätigung Ihres behandelnden Arztes ausstellen, dass Sie die mitgeführten Medikamente benötigen und legen Sie die Bestätigung daneben.

Das erspart Ihnen meist schon kostbare Minuten an den Sicherheitskontrollen, die Sie sonst mit Erklärungen verbringen. Ein Formular zum Ausfüllen für Ihren Arzt können Sie bereits vorab aus dem Internet herunterladen.

Feste Medikamente

Auch verschreibungspflichtige Medikamente in Form von Tabletten oder Dragees dürfen nur für den Eigengebrauch und in der benötigten Menge mitgeführt werden.

Um Diskussionen zu vermeiden, sollten Sie auch für benötigte Pillen einen ärztlichen Nachweis bei der Sicherheitskontrolle mit sich führen. Damit können Sie die Notwendigkeit des Medikaments bequem nachweisen.

Belassen Sie zudem Ihre Medikamente in den Originalverpackungen. Das Sicherheitspersonal kann die Bescheinigungen damit am schnellsten dem richtigen Medikament zuordnen.

Spritzen im Handgepäck und zu kühlende Flüssigkeiten

Da Spritzen im Handgepäck an Bord eines Flugzeuges als gefährliche Gegenstände gelten, ist ein Attest von Ihrem behandelnden Arzt, dass es sich dabei um medizinisches Material handelt, das Sie während der Flugreise benötigen, unabdingbar.

Sollten Sie zudem Medikamente unterwegs einnehmen müssen, die eine Kühlung brauchen, dann sollten Sie vorab Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen. Diese kann Ihnen sagen, welche Möglichkeiten dafür an Bord erlaubt sind.

Wenn Sie einen Medikamentenausweis besitzen, dann nehmen Sie ihn mit auf Reisen. Bei Nachfragen durch die Behörden können Sie nachweisen, dass Sie auf diese Medikamente angewiesen sind.

Achtung Medikamente: Einfuhrbestimmungen der Einreiseländer beachten

Sie möchten dieses Jahr endlich in die Ferne schweifen und vielleicht Dubai oder Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten besuchen? Dann sollten Sie sich vorab sehr gut über die Einreisebestimmungen für Medikamente informieren.

Dies können Sie bequem auf der Website des Auswärtigen Amtes tun. Denn in den VAE ist die Einfuhr mancher Medikamente ohne ärztliche Verschreibungen verboten. So wird beispielsweise das CBD-Öl als Droge gewertet und es können für Drogen- und Medikamentenmissbrauch harte Strafen verhängt werden.

Weiterführende Informationen zu Verschreibungen von Betäubungsmitteln oder Medikamenten mit psychotropischen Wirkstoffen können Sie hier nachlesen. Eine Einfuhrerlaubnis für besonders streng kontrollierte Medikamente kann außerdem auf der Website des VAE Gesundheitsministeriums beantragt werden.

Vor Reiseantritt sollten sich Reisende also ausführlich mit den Einreisebestimmungen für Medikamente des Ziellandes auseinandersetzen und gegebenenfalls eine Einfuhrerlaubnis beantragen, ein ärztliches Attest oder einen Nachweis der Notwendigkeit mit sich führen.

Dies gilt besonders für Betäubungsmittel, wie schwere Schmerzmittel, Beruhigungsmittel und Psychopharmaka. Fallen Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz, dann muss eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben und bei Reiseantritt mitgebracht werden.

Wenn Sie sich vorab gut informiert und alle Unterlagen zusammengetragen haben, dann können Sie Ihren wohlverdienten Urlaub endlich genießen und die Seele baumeln lassen!

Quellen:
auswaertiges-amt.de, vitabook.de, u.ae, adac.de
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