Verlockend schön, aber illegal

Achtung bei der Gartenarbeit im Beet: Diese hübschen Garten-Pflanzen sind verboten

Zwei leuchtend gelbe Blüten mit zarten Adern wachsen zwischen langen, pelzigen Blättern vor weichem grünem Hintergrund.
© Adobe Stock/ JessyNay
Heusenkraut zählt zu den Pflanzenarten, deren Anbau oder Verbreitung in Deutschland untersagt ist.

Was im Beet Eindruck macht, ist nicht immer unbedenklich. Manche Pflanzenarten, die lange Zeit als dekorativ galten, sind inzwischen sogar verboten oder nur noch mit Genehmigung erlaubt.

Üppige Blüten, stattliche Wuchsformen, filigrane Blätter – und dennoch verboten. Warum dürfen manche Pflanzen nicht einfach in unseren Gärten, auf unseren Balkonen oder Terrassen wachsen und gedeihen?

Diese Pflanzen ruinieren deinen Garten

Der Grund: Sie breiten sich unkontrolliert aus, gefährden die heimische Artenvielfalt, können gesundheitliche Schäden verursachen – oder fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.

Früher beliebt, heute verboten: Diese Gartenklassiker sind jetzt illegal

Hier findest du fünf Pflanzen, die früher oft in Gärten, Parks oder Teichanlagen zu finden waren – und die heute auf der Liste unerwünschter Arten stehen. Außerdem zwei Pflanzen, von denen dringend abzuraten ist.

Riesen-Bärenklau

Eine stattliche Erscheinung mit bis zu drei Metern Höhe und beeindruckenden Blütendolden: Der Heracleum mantegazzianum wurde früher gern als Blickfang gepflanzt.

Heute gilt er nicht nur als stark invasiv, sondern auch als Risiko für die Gesundheit: Sein Pflanzensaft kann bei Sonnenlicht schwere Hautreaktionen auslösen.

➤ Seit 2017 auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten (Verordnung 1143/2014)
➤ Anbau, Handel und Weitergabe in der EU verboten

Drüsiges Springkraut

Zart und farbenfroh, dazu als Nektarquelle beliebt – Impatiens glandulifera wirkte lange wie ein willkommener Lückenfüller für den Garten.

Doch es wächst extrem schnell, überwuchert heimische Pflanzenarten und verändert ganze Biotope.

➤ Ebenfalls seit 2017 auf der EU-Liste invasiver Arten
➤ Weder Aussaat noch Verkauf sind erlaubt

Ludwigia (Heusenkraut)

Sowohl das Flutende Heusenkraut (Ludwigia peploides) als auch das Großblütige Heusenkraut (Ludwigia grandiflora) leuchten weithin sichtbar mit ihren gelben Blüten und sind wasserliebend – Ludwigien sind echte Hingucker in Gartenteichen.

Einmal ausgesetzt, überwuchern sie jedoch komplette Gewässer und gefährden das ökologische Gleichgewicht.

➤ Seit 2016 auf der Liste unerwünschter Arten
➤ Haltung und Verkauf sind untersagt

Karolina-Haarnixe

In der Aquaristik war Cabomba caroliniana lange Standard – und früher auch in Teichen beliebt. Die filigrane Wasserpflanze, auch Fächerblatt, Karolinen-Haarnixe, Grüne Haarnixe oder Grüne Cabomba genannt, breitet sich allerdings explosionsartig aus.

Binnen kürzester Zeit können sie Teiche und Seen komplett zuwachsen lassen.

➤ Seit 2016 in der gesamten EU verboten
➤ In Fachgeschäften nicht mehr erhältlich

Schlafmohn

Papaver somniferum mutet zwar äußerst romantisch an und ist leicht mit Klatschmohn zu verwechseln – doch der Schlafmohn enthält Morphin und andere opiatähnliche Substanzen.

➤ Er fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und darf in Deutschland nur mit ausdrücklicher Genehmigung angebaut werden.
➤ Bereits wenige Pflanzen im Garten können rechtliche Konsequenzen haben

Nicht verboten, aber dringend abzuraten: Diese Pflanzen stehen in der Kritik

Japanischer Staudenknöterich

Dicht wachsend, ausdauernd und mit attraktiven Blüten, wurde Fallopia japonica einst als pflegeleichte Gartenpflanze geschätzt.

Heute zählt der Japanische Staudenknöterich zu den aggressivsten invasiven Pflanzen Europas. Seine Wurzelausläufer können Beton, Asphalt und Mauerwerk beschädigen.

Kein EU-weites Verbot – aber:

  • In Bundesländern wie NRW, Sachsen und Bayern wird das Entfernen empfohlen

  • Kommunen wie Köln, Leipzig oder Düsseldorf betreiben aktive Bekämpfung

  • Kein Verkauf durch seriöse Anbieter

Götterbaum

Mit seinen großen Blättern und der tropischen Anmutung galt der Ailanthus altissima lange als robuster Stadtbaum, der Hitze und schlechte Luft gut verträgt.

Mittlerweile ist klar: Der Götterbaum ist kaum zu kontrollieren, verändert Böden und verdrängt andere Pflanzenarten.

Kein EU-weites Verbot – aber:

  • In Städten wie Berlin, Freiburg, Mainz oder München wird er systematisch entfernt

  • Invasive Wirkung ist nachgewiesen – besonders entlang von Schienen, Mauern, Straßen

  • Einige Landesumweltämter stufen ihn als "hoch problematisch" ein

Schönheit schützt eben nicht vor Verboten oder zumindest ernstzunehmenden Empfehlungen. Und das ist gut so: Was in Gärten toll aussieht, kann in der Natur großen Schaden anrichten – oder sogar gesundheitlich oder rechtlich gefährlich sein. Wenn du unsicher bist, ob eine Pflanze erlaubt ist, hilft oft schon ein kurzer Blick in die offiziellen Quellen:

Die meisten genannten Pflanzen sind sogenannte Neophyten. Was versteht man darunter?
Neophyten sind Pflanzenarten, die nach 1492 – also seit der Entdeckung Amerikas – durch den Menschen nach Europa gelangt sind und sich hier dauerhaft etabliert haben.
Wann werden sie problematisch?
Invasive Neophyten gelten als ökologisch bedenklich, wenn sie:
- heimische Arten verdrängen
- Lebensräume verändern
- gesundheitliche Risiken mit sich bringen
Was ist erlaubt, was verboten?
Bestimmte invasive Arten wie die oben genannten dürfen weder gehandelt noch gepflanzt oder weitergegeben werden – geregelt durch die EU-Verordnung 1143/2014.

Es gibt noch mehr, was du nicht anpflanzen solltest:

Quellen:
Bundesamt für Naturschutz, EU-Kommission – Invasive Alien Species, Umweltbundesamt, BUND, EASIN-Datenbank der EU, BfN – Aquarienpflanzen als Risiko, Bundesopiumstelle beim BfArM
Zählbild
Mehr zum Thema
Inhalte durchsuchen: