Bloß weg damit: Diese Pflanzen sind verboten!

Was im Beet Eindruck macht, ist nicht immer unbedenklich. Manche Pflanzenarten, die lange Zeit als dekorativ galten, sind inzwischen sogar verboten oder nur noch mit Genehmigung erlaubt.
Üppige Blüten, stattliche Wuchsformen, filigrane Blätter – und dennoch verboten. Warum dürfen manche Pflanzen nicht einfach in unseren Gärten, auf unseren Balkonen oder Terrassen wachsen und gedeihen?
Der Grund: Sie breiten sich unkontrolliert aus, gefährden die heimische Artenvielfalt, können gesundheitliche Schäden verursachen – oder fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.
Früher beliebt, heute verboten: Diese Gartenklassiker sind jetzt illegal
Hier findest du sieben Pflanzen, die früher oft in Gärten, Parks oder Teichanlagen zu finden waren – und die heute auf der Liste unerwünschter Arten stehen.
Riesen-Bärenklau
Eine stattliche Erscheinung mit bis zu drei Metern Höhe und beeindruckenden Blütendolden: Der Heracleum mantegazzianum wurde früher gern als Blickfang gepflanzt.
Heute gilt er nicht nur als stark invasiv, sondern auch als Risiko für die Gesundheit: Sein Pflanzensaft kann bei Sonnenlicht schwere Hautreaktionen auslösen.
➤ Seit 2017 auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten (Verordnung 1143/2014)
➤ Anbau, Handel und Weitergabe in der EU verboten
Drüsiges Springkraut
Zart und farbenfroh, dazu als Nektarquelle beliebt – Impatiens glandulifera wirkte lange wie ein willkommener Lückenfüller für den Garten.
Doch es wächst extrem schnell, überwuchert heimische Pflanzenarten und verändert ganze Biotope.
➤ Ebenfalls seit 2017 auf der EU-Liste invasiver Arten
➤ Weder Aussaat noch Verkauf sind erlaubt
Japanischer Staudenknöterich
Dicht wachsend, ausdauernd und mit attraktiven Blüten, wurde Fallopia japonica einst als pflegeleichte Gartenpflanze geschätzt.
Heute zählt der Japanische Staudenknöterich zu den aggressivsten invasiven Pflanzen Europas. Seine Wurzelausläufer können Beton, Asphalt und Mauerwerk beschädigen.
➤ Seit 2016 durch EU-Verordnung verboten
Götterbaum
Mit seinen großen Blättern und der tropischen Anmutung galt der Ailanthus altissima lange als robuster Stadtbaum, der Hitze und schlechte Luft gut verträgt.
Mittlerweile ist klar: Der Götterbaum ist kaum zu kontrollieren, verändert Böden und verdrängt andere Pflanzenarten.
➤ Seit 2019 auf der EU-Unionsliste
➤ In vielen Städten wird er gezielt entfernt
Ludwigia (Heusenkraut)
Sowohl das Flutende Heusenkraut (Ludwigia peploides) als auch das Großblütige Heusenkraut (Ludwigia grandiflora) leuchten weithin sichtbar mit ihren gelben Blüten und sind wasserliebend – Ludwigien sind echte Hingucker in Gartenteichen.
Einmal ausgesetzt, überwuchern sie jedoch komplette Gewässer und gefährden das ökologische Gleichgewicht.
➤ Seit 2016 auf der Liste unerwünschter Arten
➤ Haltung und Verkauf sind untersagt
Karolina-Haarnixe
In der Aquaristik war Cabomba caroliniana lange Standard – und früher auch in Teichen beliebt. Die filigrane Wasserpflanze, auch Fächerblatt, Karolinen-Haarnixe, Grüne Haarnixe oder Grüne Cabomba genannt, breitet sich allerdings explosionsartig aus.
Binnen kürzester Zeit können sie Teiche und Seen komplett zuwachsen lassen.
➤ Seit 2016 in der gesamten EU verboten
➤ In Fachgeschäften nicht mehr erhältlich
Neophyten sind Pflanzenarten, die nach 1492 – also seit der Entdeckung Amerikas – durch den Menschen nach Europa gelangt sind und sich hier dauerhaft etabliert haben.
Wann werden sie problematisch?
Invasive Neophyten gelten als ökologisch bedenklich, wenn sie:
- heimische Arten verdrängen
- Lebensräume verändern
- gesundheitliche Risiken mit sich bringen
Was ist erlaubt, was verboten?
Bestimmte invasive Arten wie die oben genannten dürfen weder gehandelt noch gepflanzt oder weitergegeben werden – geregelt durch die EU-Verordnung 1143/2014.
Schlafmohn
Papaver somniferum mutet zwar äußerst romantisch an und ist leicht mit Klatschmohn zu verwechseln – doch der Schlafmohn enthält Morphin und andere opiatähnliche Substanzen.
Er fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und darf in Deutschland nur mit ausdrücklicher Genehmigung angebaut werden.
➤ Bereits wenige Pflanzen im Garten können rechtliche Konsequenzen haben
Schönheit schützt eben nicht vor Verboten. Und das ist gut so: Was in Gärten toll aussieht, kann in der Natur großen Schaden anrichten – oder sogar gesundheitlich oder rechtlich gefährlich sein. Wenn du unsicher bist, ob eine Pflanze erlaubt ist, hilft oft schon ein kurzer Blick in die offiziellen Quellen:
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- EU-Unionsliste invasiver Arten (Umweltportal der EU)
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
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