Fallobst im Garten? Nur in diesem Fall darfst du zugreifen

Fallobst deiner Nachbar*innen ist in deinem Garten gelandet? Super, frische Äpfel umsonst. Aber nicht so schnell. Nur in diesem Fall darfst du zugreifen – und wann besser nicht.
Wann dir das Fallobst gehört
Meine Nachbar*innen haben einen Apfelbaum, der sehr großzügig ist. Seine Äste und Zweige ragen so weit über den Gartenzaun, der unsere Gärten voneinander trennt, dass er mir jedes Jahr kleine Geschenke macht: Fallobst, direkt vor die Füße. Da liegt die Frage natürlich auf der Hand, ob diese Äpfel nun mir gehören. Oder müsste ich sie eigentlich zurückwerfen?
Die Frage ist mehr als berechtigt, da dieses Theme zu dauerhaftem Streit zwischen Nachbar*innen führen kann. Fallobst zieht nämlich Bienen und Wespen an und fault auf dem Rasen. Ich habe mich schlau gemacht und voilà: Das Fallobst gehört der Person, auf deren Grundstück es liegt. Wenn es in deinem Garten landet, geht es nach § 911 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in deinen Besitz über und du kannst dich nach Belieben bedienen.
Du darfst jedoch nicht am Baum rütteln und schütteln, damit das Obst abfällt und in deinem Garten landet. Auch wenn die Äpfel im Luftraum deines Gartens hängen, gehören sie trotzdem noch deinen Nachbar*innen – bis sie eben vom Baum abfallen und in deinem Garten landen.
Fremdes Fallobst nervt? Was du tun kannst
Schlechte Nachricht: Du musst das Fallobst vom Nachbarbaum, das in deinem Garten gelandet ist, leider hinnehmen. Trotzdem kommt es natürlich auf das Verhältnis an.
Unmengen an Äpfel, die dich mehrere Stunden Entsorgung kosten, sind natürlich eine unzumutbare Belastung und so wurde auch in einem Rechtsstreit im schwäbischen Backnang entschieden (Az. 3 C 35/89). Beeinträchtigt das Fallobst dein Grundstück erheblich (indem beispielsweise faulenden Früchte anfangen zu stinken und Wespen und Bienen anlocken), kannst du von deinen Nachbar*innen verlangen, dass sie diese entsorgen, bzw. die Kosten dafür übernehmen.
Ich empfehle dir: Schaue dir genau an, wie stark der Obstfall dein Grundstück beeinträchtigt und suche im Ernstfall erstmal das Gespräch mit deinen Nachbar*innen. Du solltest aber keinesfalls das Fallobst einfach zurück in den Nachbargarten werfen.
Darf jemand aus der Nachbarschaft bei dir pflücken?
Nein, von deinen Obstbäumen darf natürlich niemand pflücken, aber was ist, wenn Äste und Zweige des Nachbarbaums in deinen Garten ragen? Darf dein*e Nachbar*in in dem Fall in deinen Garten kommen und von dort aus Früchte ernten? Ganz klar: Natürlich musst du vorher gefragt werden, ob man für die Ernte dein Grundstück betreten darf. Wenn du das nicht möchtest, dürfen deine Nachbar*innen weiterhin mit einem Obstpflücker Früchte ernten – von ihrem Garten aus!
Weitere Garten-Tipps findest du hier:
- Apfelwickler bekämpfen: Der Wellpappen-Trick schützt Apfelbaum und Ernte vor dem Schädlingsbefall
- Apfelbaum schneiden: Das ist der richtige Zeitpunkt für eine reiche Ernte
- Birnbaum schneiden: Die beste Anleitung für Anfänger für eine reiche Ernte und die perfekte Krone
Und in unserer Bildergalerie findest du wichtige Rückschnitt-Tipps: