Nicht nur Hunde und Katzen

Haustier aussetzen: Diese Strafen drohen Besitzern

Ein brauner Hund guckt traurig in die Kamera.
© IMAGO / imagebroker
Ausgesetzte Haustiere wie Hunde oder Katzen werden leider immer wieder gefunden, obwohl das natürlich illegal ist.

Wer sich tierische Mitbewohner*innen ins Haus holt, hofft auf ein gutes Miteinander. Das kann schon auch mal schiefgehen. Katze & Co einfach auszusetzen, ist allerdings keine Option und steht zurecht unter Strafe! Doch es gibt Möglichkeiten, die Lebewesen wieder abzugeben.

Sich ein Tier ins Haus zu holen: Viele Menschen halten das für eine prima Idee – gerade in der Pandemie hatte die Nachfrage nach Hunden, Katzen und Co enorm zugenommen!

Leider überlegen sich das nicht alle gut: Sobald sie die tierischen Mitbewohner*innen überfordern oder die neuen Umstände sich mit dem eigenen Lebensstil nicht mehr vereinbaren lassen, werden sie wieder abgegeben.

Manche gehen noch weiter und setzen ihr Haustier einfach aus. Eine saftige Geld- oder sogar Gefängnisstrafe kann dann allerdings die Konsequenz sein!

Diese Strafen drohen beim illegalen Aussetzen von Tieren

Gerade zu Beginn der Ferienzeiten werden oft viele Tiere ausgesetzt. Plötzlich merken Familien oder Tierhalter*innen, dass der Urlaub mit Hund oder Kaninchen mehr Planung bedarf als vorher.

Sind sowieso schon Zweifel aufgekommen, ob die Anschaffung des felligen Begleiters wirklich die richtige Entscheidung war, wollen sich viele spätestens dann wieder von ihrem Haustier trennen.

Auch nach Weihnachten oder in den ersten Monaten des neuen Jahres werden viele verlassene Tiere auf den Straßen und in den Parks gefunden. Häufig war da der Tierwunsch größer als die eigentliche Vernunft. Die Anschaffung eines Lebewesens ist nun mal kein Kinderspiel und sollte sorgfältig überlegt sein.

Hunde werden einfach an einen Baum gebunden und alleine gelassen

Ausgesetzte Haustiere sind eine sehr traurige Angelegenheit. Hunde werden dann einfach an einen Baum gebunden oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt.

Auch Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen wurden bereits in Transportboxen oder in einfachen Körben am Straßenrand gefunden. Das bewusste Entlaufenlassen eines Vierbeiners fällt ebenfalls unter den Begriff des Aussetzens.

Manche Besitzer*innen plagt aber doch ein schlechtes Gewissen – und sie binden ihr Tier vor dem Tierheim an. Allerdings ist das Aussetzen eines Tieres vor dem Tierheim ebenfalls strafbar und absolut nicht in Ordnung! Die Abgabe direkt im Tierheim ist hier immer die richtige Entscheidung.

Fische und Muscheln auszusetzen, ist ebenfalls verboten

Nicht nur die typischen Haustiere wie Hunde, Katzen und Meerschweinchen werden ausgesetzt, sondern auch Fische und Muscheln.

Wenn der Gartenteich eine Überpopulation aufweist, setzen manche Fischbesitzer*innen ihr Meeresgetier einfach im nächst besten Dorfteich, See oder Fluss aus. Das geht natürlich auch gar nicht, gefährdet sogar den heimischen Tierbestand sowie die natürliche Flora und Fauna.

Es kann zu Nahrungsknappheit und auch zur Übertragung von Krankheiten kommen. Das Aussetzen von Gartenteichtieren und Zierfischen stellt häufig einen Verstoß gegen Fischerei-, Naturschutz-, Tierschutz- und/oder Tiergesundheitsrecht dar und wird mit Bußgeldern geahndet!

Die Rechtsprechung ist knallhart

Leider werden jedes Jahr Tausende Tiere einfach in Deutschland ausgesetzt. Tierbesitzer*innen verletzen damit ihre Halter- oder Betreuerpflicht, ihnen drohen hohe Strafen. Die Gesetze sind hier eindeutig: Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, "ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen".

Damit machen sich alle strafbar, die ein Haustier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzen.

Es droht sogar Gefängnis...

Die Strafen beim Aussetzen von Haustieren sind ziemlich hoch. Im Tierschutzgesetz sind die Pflichten von Tierhalter*innen genau geregelt und festgehalten. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro!

Sollte ein Hund sogar verhungern, da er an einem Baum angebunden wurde, drohen Halter*innen aufgrund von Tierquälerei sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.

So schrecklich das Aussetzen von Hunden, Katzen und anderen Tieren auch ist, stehen die Ermittler*innen regelmäßig vor dem gleichen Problem: Die Täter*innen später ausfindig zu machen, ist oftmals unmöglich, daher bleibt es häufig bei einer Anzeige gegen unbekannt.

Tiere alleine zu lassen, ist auch strafbar

Strafbar machen sich allerdings nicht nur diejenigen, die ihr Tier irgendwo aussetzen, sondern auch die, die ihr Tier über einen längeren Zeitraum alleine lassen.

Es ist also mehr als nur ein absolutes No-Go, ein Tier während des Urlaubs alleine zu Hause zu lassen, ohne dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert. Dass in der Zeit einfach Futter und Wasser bereitgestellt wurden, ist dabei keine Ausrede.

Züchter oder Tierheim: SO gibst du dein Tier richtig ab

Tierhalter*innen haben eine hohe Verantwortung, wenn sie ein Tier bei sich aufnehmen. Dementsprechend verantwortungsbewusst sollten diese sich dann auch verhalten.

Solltest du als Tierhalter*in merken, dass es einfach nicht klappt mit Hund oder Katze oder es zu viel Verantwortung ist, kannst du dir an bestimmten Stellen helfen lassen.

Der beste Weg, sein Tier wieder abzugeben, ist der Weg zurück zum Züchter oder ins Tierheim. Viele Züchter*innen nehmen ihre Tiere wieder zurück und vermitteln sie an neue Besitzer*innen. Sollte dies nicht möglich sein, solltest du ein Tierheim in deiner Nähe aufsuchen.

Dort wird dein Tier sorgsam aufgenommen, Pfleger*innen kümmern sich. Dafür werden geringe Gebühren fällig, die du als Haustierbesitzer*in dem Tierheim zahlen musst. Mit der Pauschale kann dann die Verpflegung des Tieres gesichert werden.

Im Tierheim Berlin liegen die Abgabegebühren für eine Katze bei 50 bis 245 Euro, bei einem Hund zwischen 100 und 250 Euro und bei Meerschweinchen, Mäusen, Kaninchen und Hamstern von 5 bis 120 Euro (Stand Februar 2024).

Diese Lösungen gibt es für eine Urlaubsbetreuung

Ein Haustier wieder abzugeben, heißt oftmals, ein Familienmitglied zu verlieren. Wenn du eigentlich nur nach einer Zwischenlösung während des Urlaubs suchst, gibt es noch weitere Möglichkeiten, den Hund oder die Katze unterzubringen.

Die beste Möglichkeit ist es natürlich, wenn befreundete Personen oder Bekannte das Tier in der Zeit bei sich aufnehmen und sich um es kümmern können. Aber auch Tierpensionen sind eine gute Lösung für zeitlich begrenzte Versorgungen.

Eine Tierpension ist so etwas wie ein Hunde- oder Tierhotel. Dort kann dein Tier für einige Tage in Obhut genommen werden. Frage rechtzeitig an, ob zu deiner Urlaubszeit noch Plätze frei sind! In der Regel nehmen Tierpensionen etwa 20 Euro am Tag für einen Hund.

Beim Auslandsurlaub ist der Heimtierausweis Pflicht

Du musst deine Fellnase aber nicht bei jedem Urlaub abgeben. In vielen Ländern gibt es auch spezielle Angebote für den Urlaub mit Hund. Beispielsweise kann man in Dänemark oder in Holland Ferienwohnungen und Hotelzimmer mit seinem Vierbeiner buchen.

Geht die Reise ins Ausland, ist es wichtig, sich über bestimmte Vorkehrungen zu informieren. Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung ist auf jeden Fall Pflicht, wenn du innerhalb der EU reisen willst.

Ein Haustier ist mit viel Verantwortung verbunden. Wer noch nicht weiß, ob er dafür wirklich bereit ist, kann ein Haustier zu Pflege aufnehmen. Auch damit tust du vor allem Hunden und Katzen etwas Gutes und kannst das Zusammenleben erst einmal testen, bevor es ernst wird...

Wenn du es dir gut überlegt hast, ob du einem Haustier gerecht werden kannst, wartet vielleicht schon eine süße Fellnase im Berliner Tierheim .

Wie schön, dass es Menschen gibt, die auch ein Herz für betagte Tiere haben, denn Senior-Haustiere können eine richtig gute Wahl sein

Quellen:
Bundesnaturschutzgesetz, Tierschutzgesetz
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