Ein Bonusheft beim Zahnarzt zu führen und damit regelmäßige Zahnarztbesuche nachzuweisen, fällt nicht jedem leicht. Einigen verursacht allein der Gedanke an den Zahnarzt regelrecht Bauchschmerzen, der Termin für eine Behandlung wird nicht selten auf die lange Bank geschoben. Eine Taktik, die gesetzlich Versicherten bares Geld kosten könnte. Denn: Mit einem Zuschuss für Zahnersatz belohnen gesetzliche Krankenkassen all jene, die regelmäßig Kontrollen durchführen und diese in Ihrem Bonusheft auch nachweisen können.
Kann der Patient ein fünf Jahre lang sauber geführtes Bonusheft vorweisen, hat er Anspruch auf 20 Prozent Zuschuss für Zahnersatz. Dazu zählen Kronen, Brücken und Prothesen. Nach zehn Jahren lückenlosen Stempeln im Bonusheft bekommt der Patient 30 Prozent mehr, als ihm zustehen.
Laut der Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung machen 55 Prozent der Patienten, die Zahnersatz bekommen, Gebrauch vom Bonus aus dem Bonusheft. Wie viele Patienten das Bonusheft führen, ohne jemals Zahnersatz zu beanspruchen, ist nicht bekannt.
Im Bonusheft erfasst: Was beinhaltet die Individualprophylaxe?
Bei der sogenannten Individualprophylaxe (IP-Programm) erfolgen die Untersuchungen und vorgeschriebenen Prophylaxe-Maßnahmen, die im Bonusheft eingetragen werden, in einem festgelegten zeitlichen Rhythmus. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen übernimmt die Krankenkasse.
- Entfernung von hartem Zahnbelag
- Zahnschmelzhärtung durch lokale Fluoridierung
- Aufklärung über Kariesursachen und dessen Vermeidung
Ein Bonusheft wird ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Personen ab 18 Jahren sollten zwei Mal im Jahr einen Zahnarztbesuch vornehmen, den Stempel ins Bonusheft gibt es allerdings nur einmal im Jahr.
Was Patienten beim Bonusheft beachten müssen
Wer den Zuschuss für Zahnersatz geltend machen will, muss jedoch nicht nur sauber geführte, sondern auch lückenlose Behandlungen im Bonusheft nachweisen.
Es reicht nicht, fünf Jahre regelmäßig zur Kontrolle gegangen zu sein, wenn das schon zwei Jahre her ist. Wer einmal eine Pause einlegt, fängt nach dieser Pause wieder aufs Neue an, das Bonusheft zu führen.
Wichtig ist auch zu wissen, dass das Jahr bzw. Halbjahr, in dem der Zahnersatz geleistet wird, nicht im Bonusheft angerechnet wird.
Wer sich für ein Bonusheft beim Zahnarzt entscheidet, den begleitet es meist ein Leben lang. Diese Tatsache ruft Kritiker auf den Plan.
Kritik am Bonusheft
Seit 1989 kommt das Bonusheft in Deutschland im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung durch gesetzliche Krankenversicherungen zum Einsatz. Doch nicht jedem ist es ans Herz gewachsen. Im digitalen Zeitalter überrascht es wenig, dass am Bonusheft für den Zahnarztbesuch auch Kritik geübt wird. Fast alles ist digitalisiert. Dass das Bonusheft vom Zahnarzt noch abgestempelt werden muss, ist wenig zeitgemäß.
Und was, wenn das Bonusheft verloren geht? Der Zahnarzt kann die Informationen nachtragen, was allerdings mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist. Denn für den Nachtrag können die Zahnärzte Gebühren verlangen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Unwissenheit darüber, ob wirklich das Bonusheft der Anreiz für regelmäßige Zahnarztbesuche ist. Ob sich Patienten auch ohne Zuschuss sondern aus Eigeninteresse um Prophylaxe kümmern würden, ist nicht bekannt.
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