Besonders im Winter möchte man nicht mit den nassen Sohlen durch die eigene Wohnung gehen. Deshalb stellen viele ihre Schuhe in den Hausflur. Doch ist das überhaupt erlaubt? Diese Frage löste schon in so einigen Hausgemeinschaften Streit, ja sogar Klagen aus. Wir verraten, was in den Flur gehört und was nicht.
Schuhe im Hausflur: Erlaubt oder verboten?
So mancher ärgert sich über die Stiefel im Treppenhaus, vielleicht weil sie das Auge stören, man schnell drüberstolpert oder auch wegen des muffigen Geruchs. Doch ist das Abstellen der Schuhe deshalb verboten?
Die Antwort ist: Jein... Schuhe dürfen für eine gewisse Zeit im Treppenhaus abgestellt werden, doch nur unter bestimmten Bedingungen. Bei Schnee -und Regenwetter zum Beispiel dürfen Stiefel zum Trocknen auf die eigene Fußmatte gestellt werden.
Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm schon im Jahr 1988. Damals hatte sich ein Vermieter über die Schuhe seiner Mieter im Flur geärgert. Das Gericht entschied, sich jedoch zugunsten der Mieter, die für eine kurze Zeit die Schuhe im Treppenhaus abstellen durften.
Doch Treppenhäuser und Flure sind Gemeinschaftflächen, die von allen Mietern genutzt werden. Deshalb sollte man darauf achten, die Schuhe auf die eigene Matte zu stellen und sie nicht kreuz und quer im Hausflur zu verteilen. Stolpert ein Nachbar über Ihre abgestellten Schuhe und verletzt sich, werden Sie dafür haftbar gemacht. Auch der Brandschutz spielt dabei eine entscheiden Rolle.
Brandschutz im eigenen Haus: Deshalb sollten die Schuhe lieber rein
Das Treppenhaus muss in Notsituationen als Fluchtweg nutzbar sein. Deshalb sind alle Gegenstände, die diesen Weg versperren könnten, im Hausflur nicht erwünscht. Auch bei Rettungseinsätzen können die Treter ein Hindernis für Notärzte oder Feuerwehr sein.
Dazu gehören auch Schuhregale. Diese sorgen womöglich für mehr Ordnung, entzünden sich jedoch schnell bei einem Feuer. Schuhregale sind also brandfördernd und sollten deshalb lieber in die eigene Wohung. Doch in manchen Wohnhäusern sind diese unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Hier lohnt sich ein Blick auf die Hausordnung und die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, da die Größe des Flucht -und Rettungsweg variieren kann.
Das Abstellen der Schuhe im Hausflur ist also von Fall zu Fall unterschiedlich. Ein direktes Gespräch mit dem Vermieter und Nachbarn kann Klarheit schaffen und für Ruhe in der Hausgemeinschaft sorgen.
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