Kinder und Job unter einen Hut zu bringen, ist häufig Stress pur – arbeitende Eltern können davon ein Lied singen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Elternteile, hauptsächlich Mütter, dafür, statt einer Vollzeitstelle einer Teilzeitstelle nachzugehen. Auch Hartz-IV-Empfängerinnen stand diese Wahl bislang offen – das soll sich jetzt allerdings ändern. Mütter, die Hartz IV beziehen, sollen sich in Zukunft grundsätzlich für Vollzeit-Jobs bewerben – solange eine Voraussetzung erfüllt ist.
In diesem Fall sollen Hartz-IV-Mütter Vollzeit arbeiten
Der interne Revisionsbericht der Bundesagentur für Arbeit "Aktivitäten der Jobcenter zur beruflichen Integration von Frauen in Paar-Bedarfsgemeinschaften" untersucht, warum die Reintegration von Frauen in die Berufswelt so oft scheitert. Die Bundesagentur ist mit der Leistung der Jobcenter offensichtlich unzufrieden: Laut Bericht lag der Anteil der "als nicht zielführend bewerteten Integrationsaktivitäten" bei Müttern mit 52 Prozent deutlich höher als bei Vätern mit 35 Prozent.
Unter anderem kommt die Bundesagentur zu dem Schluss, dass die Jobcenter "Teilzeiteinschränkungen wegen Kinderbetreuung in Stellengesuchen von Frauen kritisch hinterfragen" müssen – zumindest, wenn deren Partner ebenfalls arbeitslos sind. Einfach gesagt bedeutet das: Während Mütter, die Hartz IV beziehen, bisher gezielt nach Teilzeitstellen suchen durften, sollen sie jetzt nach Vollzeitstellen Ausschau halten, vorausgesetzt, ihr Partner ist ebenfalls arbeitslos und kann sich um die gemeinsamen Kinder kümmern.
Bessere Integration in den Arbeitsmarkt wird angestrebt
Arbeitgeber schreiben laut Bericht häufiger Vollzeit- statt Teilzeitstellen aus. Davon, dass die Stellengesuche arbeitsloser Partner "grundsätzlich in Vollzeit" geführt werden sollen, erhofft sich die Bundesagentur bessere Chancen für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Weiterhin soll in Zukunft angestrebt werden, Bedarfsgemeinschaften gemeinsam und dadurch effizienter zu betreuen. Unter anderem soll die gemeinsame anlassbezogene Beratung von Paar-Bedarfsgemeinschaft verstärkt genutzt werden.
Die Seite "hartziv.org" bemängelt, dass durch die Vollzeit-Maßnahme Müttern, die Hartz IV beziehen, die Option, Teilzeit zu arbeiten genommen werden sollen, wohingegen sie Familien, die kein Hartz IV beziehen, grundsätzlich offensteht.
Den gesamten Bericht finden Sie hier: "Aktivitäten der Jobcenter zur beruflichen Integration von Frauen in Paar-Bedarfsgemeinschaften"
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