Das Geschenk gefällt oder funktioniert nicht? Wann kann man umtauschen oder den Kauf widerrufen? Was macht hier den Unterschied zwischen Online- und Ladenkauf? Wie lange greift eine Reklamation? Und kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen ohne Kassenbon? Das sind Ihre Rechte!
Waren umtauschen ohne Kassenbon: Geht nicht? Geht doch!
Wer kennt das nicht: Der Kassenbon ist weg und wurde daheim vergessen und die Antwort an der Kasse ist: Ohne Kassenbon geht's nicht. Das stimmt nicht, denn wenn Sie auch anders beweisen können, wo und wann Sie die Ware gekauft haben, ist das ausreichend. Wenn Sie Kartenzahlung geleistet haben, genügt der Kontoauszug. Streng genommen reicht sogar ein Zeuge. Außerdem gibt es für Forderungen, eine Ware sei nur in der Originalverpackung zu reklamieren, keine Rechtsgrundlage.
Welche anderen Rechte stehen Ihnen bei Reklamation und Umtausch zu?
Das Widerrufsrecht beim Online-Kauf
Wer Ware im Internet gekauft hat, kann den Kauf 14 Tage lang widerrufen. Die Frist läuft erst ab dem Tag nach Lieferung und verlängert sich bis zum Ablauf des nächsten Werktags, wenn das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Sehen Sie im Zweifel auf der Händlerseite nach. So kann der Beschenkte das Präsent entspannt ausprobieren. Bei Nichtgefallen, erklärt der Käufer beim Händler den Widerruf und schickt die Ware einfach zurück.
Allerdings nur, wenn das Geschenk beim Händler gekauft wurde. Wird von privat zu privat verkauft, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Beachten Sie das bei ebay-Privatkäufen. Wer bei einem ebay-Händler kauft, profitiert dagegen von seinem gesetzlichen Recht. Eine E-Mail oder ein Fax reichen als Widerruf. TIPP: Fordern Sie in jedem Fall eine Eingangsbestätigung an.
Welche Waren sind vom Widerruf ausgeschlossen?
Maßanfertigungen, Veranstaltungstickets, versiegelte Datenträger und Hygieneartikel sind vom Widerruf ausgeschlossen.
- Wenn Waren wie Bekleidung oder Vorhänge auf Verbraucherwunsch angefertigt wurden, können Sie nicht widerrufen. Wer sich aber zum Beispiel online einen PC aus Standardbausteinen zusammenstellen lässt, kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hier handelt es sich nicht um eine Maßanfertigung.
- Veranstaltungstickets können nicht widerrufen werden, wenn sie termingebunden sind.
- Versiegelte Datenträger wie Konsolenspiele, DVD und CD sind ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sobald die Versiegelung aufgebrochen wurde.
- Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene sind bestimmte Artikel nicht zur Rückgabe geeignet. Dazu zählt auch Erotikspielzeug (Oberlandesgericht Hamm, Az. 4 U 65/15).
Dürfen Geschenke ausprobiert werden?
Ein eindeutiges JA! Das Widerrufsrecht gilt trotz des Ausprobierens der Ware. Denn es existiert ja, weil Sie beim Onlineshopping keine Möglichkeit haben, vor dem Kauf zu testen. Wer z.B. mit einer Kaffeemaschine schon probeweise Kaffee gekocht hat, darf das! Wenn ihm das erworbene Gerät nicht gefällt, kann er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Wie oft darf das Geschenk ausprobiert werden?
Wie oft ausprobiert werden darf, hängt natürlich auch vom Produkt ab. Wer es übertreibt, kann die Ware zwar dennnoch zurückgeben, muss aber im Zweifel einen Wertersatz zahlen. Beispiel: Der Käufer einer online bestellten Matratze schlief darauf fünf Tage lang und erklärte anschließend den Widerruf. Die Entscheidung des Amtsgerichts: Zwei Nächte hätten zum Ausprobieren ausgereicht. Die Kaufpreissumme von 329 Euro wurde ihm zwar erstattet, allerdings musste der Käufer für die drei Tage übermäßige Nutzung ca. 60 Euro zahlen (Az. 119 C 462/11).
Das Gesetz regelt nicht, wie weit die normale Nutzung im Einzelfall gehen darf. Das entscheiden die Gerichte und natürlich der gesunde Menschenverstand. Um Ärger beim Widerruf zu vermeiden, sollte man mit dem Nutzungsrecht vorsichtig umgehen. Ein Kleidungsstück anzuprobieren und damit kurz herumzulaufen ist sicher etwas anderes, als mit einem intakten Schlitten in den Winterurlaub zu fahren und ihn nach der Reise wieder zurückgeben zu wollen, weil man ihn nicht mehr benötigt.
Das Umtauschrecht beim Ladenkauf
Hier haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht, aber die meisten Geschäfte gewähren Ihnen freiwillig ein Umtauschrecht wegen Nichtgefallen, das oft länger als 14 Tage gilt. Heben Sie hierfür den Kassenbon auf. Da es hier keine gesetzliche Regelung gibt, kann jeder Händler die Konditionen selbst bestimmen. Das betrifft die Länge des Rückgaberechts und das Produkt. Unterwäsche z.B. ist aus hygienischen Gründen oft vom Umtausch ausgeschlossen. Auch die Form der Erstattung wird individuell gehandhabt. In manchen Geschäften erfolgt diese nicht über Bargeld, sondern Wertgutscheine. Tipp: Informieren Sie sich beim Kauf im Laden vor dem Bezahlen über die Rückgabekonditionen.
Reklamation bei Online- und Ladenkauf
Das teure Technikprodukt funktioniert nicht wie versprochen? Bei Produktmängeln haben Sie beim Händler ein Reklamationsrecht von zwei Jahren. Der Verkäufer hat das Recht auf zwei Reparaturversuche. Gelingt die Behebung des Defekts nicht, können Sie ihm eine Frist setzen, treten anschließend vom Kauf zurück und erhalten dann Ihr Geld wieder.
Das Problem: Wenn sich ein Mangel erst ab dem siebten Monat nach dem Kauf zeigt, muss der Käufer beweisen, dass der Produktmangel schon zum Kaufzeitpunkt latent im Gerät vorhanden war. Ein schwieriges Unterfangen. Auch ein teures Gerichtsverfahren gegen den Händler ist für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht empfehlenswert. Tipp: Manchmal lohnt sich dann der direkte Kontakt zum Hersteller.
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