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Neue Regeln, aggressivere Fahrer, immer mehr Autos und ständig Stau! Mit unseren Tipps sind Sie dennoch gut und sicher unterwegs. Unser Experte Yves W. Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Köln, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Auto und Verkehr.
Rote Ampel – sind Telefonate erlaubt?Nur wenn Sie den Motor abschalten (§ 23 Abs. 1a Satz 2 StVO). Halten Sie sich nicht dran, drohen beim ersten Mal 40 Euro Strafe plus ein Punkt in Flensburg. Radfahrer allerdings dürfen stehend vor der Ampel telefonieren. Darf ich nach Ladenschluss auf dem Supermarktparkplatz parken?Ja, solange der Supermarktbetreiber bzw. der Grundstückseigentümer es gestattet. Achten Sie auf die Parkplatz-Beschilderung! Im Zweifel nachfragen. Muss sich die Autowerkstatt melden, wenn mehr repariert werden soll, als bei der Wagenabgabe angegeben?Ja, einfach drauflos reparieren mit der Folge von hohen Kosten, das ist nicht erlaubt. Haben Sie jedoch bei der Abgabe Ihres Wagens einen pauschalen Auftrag erteilt, darf die Werkstatt alles Notwendige reparieren. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sollte sich die Werkstatt grundsätzlich bei unvorhergesehenen Reparaturen vorher melden. Können Beifahrer einen Parkplatz frei halten?Nein. Welches Auto zuerst die Parklücke erreicht, darf sie nutzen. Das gilt auch, wenn der Autofahrer erst vorbeifährt, um rückwärts einzuparken (§ 12 Abs. 5 StVO). Wer einen Parkplatz frei hält und einen anderen Autofahrer hindert reinzufahren, kann sich wegen Nötigung strafbar machen. Bekomme ich wie in den Zügen Geld zurück, wenn die Straßenbahn zu spät kommt?Nur wenn die Betreiberfirma schuldhaft handelt, weil die Straßenbahn zum Beispiel wegen mangelhafter Wartung nicht fahren kann. Einige Verkehrsbetriebe bieten aber auch sog. Mobilitäts- oder Servicegarantien. Dann gibt es Geld (regional unterschiedlich) bei Verspätungen zurück. In NRW bekommen Sie zum Beispiel ab 20 Minuten Verspätung die Kosten eines Fernverkehrszuges oder Taxikosten bis zu 20 Euro erstattet.
Ja, allerdings müssen die Parkverbotsschilder mindestens drei Tage (72 Stunden) vor den Arbeiten aufgestellt worden sein (BVerwG, Az.: 11 C 15/95). Muss ein Taxifahrer eine Kurzstreckenfahrt akzeptieren?Ja, es gibt eine Beförderungspflicht, die auch für Kurzstrecken gilt (Personenbeförderungsgesetz). Der Taxifahrer kann nur ablehnen, wenn zum Beispiel von dem Fahrgast eine Gefahr ausgeht. Handynummer an der Windschutzscheibe: Schützt mich das vor dem Abschleppen?Die Polizei oder Mitarbeiter der Ordnungsbehörde müssen erst anrufen. Das hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 6 K 3615/00) entschieden.Fünf Minuten später müssen Sie allerdings am Auto sein, sonst kann der Wagen abgeschleppt werden. Andere Richter (zum Beispiel VG Berlin, Az. 11 A 408.02) entschieden: Es gibt keine Mein Seitenspiegel wurde abgebrochen. Zahlt die Versicherung?Nur wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben. Den Schaden sofort melden. Versicherung: Muss ich immer das Auto abschließen?Ja. Ist das Auto nicht abgeschlossen und es wird eingebrochen, muss die Versicherung nicht zahlen. Tipp: Auch wenn Sie nur für einen Moment weg sind – lieber abschließen. | ||||||
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Veröffentlicht von der Familie & Leben-Redaktion
am 10/08/2011
Inhaltsverzeichnis Sicher auf der Straße: Ihr Recht rund um Auto & Verkehr
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