Recht als Bank-Kunde

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Auch Banken passieren mal Pannen. Lassen Sie sich aber nicht alles gefallen! "Sie haben mehr Rechte, als Sie denken", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Bearbeitungsgebühren, Mahnungen - der Traum vom sich mehrenden Geld kann schnell platzen. - Recht als Bank-Kunde
Bearbeitungsgebühren, Mahnungen - der Traum vom sich mehrenden Geld kann schnell platzen.
Mahnungen für überzogene Konten, Fristen und Bearbeitungsgebühren, Freistellungsaufträge und Geldanlagen - wer sein Geld gut und sicher aufbewahrt wissen will, muss sich wohl oder übel mit den Besonderheiten der Geldinstitute auseinandersetzen. Denn nicht alle Banken haben hier die gleichen Geschäftsbedingunen und Gepflogenheiten. Damit Sie nicht Ihr blaues Wunder erleben: Hier die wichtigsten Fragen zum Thema Bank für Sie als Kunde.  

Die Bank hat eine Überweisung nicht weitergeleitet. Jetzt habe ich eine Mahnung. Wer muss zahlen?

Die Bank. Allerdings muss der Kunde ein Verschulden nachweisen. Heben Sie bei größeren Beträgen und fristgebundenen Überweisungen immer den Überweisungs-Beleg auf.

Ich habe die Kreditkarten verloren, jetzt wird mir eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Ist das okay?

Das hängt von der Bank ab. Schauen Sie ins Kleingedruckte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mir wurde die EC-Karte gestohlen und dann das Konto leer geräumt. Die Bank sagt, sie sei nicht Schuld. 

Hier kommt es darauf an, ob das Geld mit einer Geheimzahl (PIN) oder per Unterschrift abgehoben wurde. Bei Diebstahl per PIN ist es von Kundenseite schwer nachzuweisen, dass man die vierstellige Nummer nicht fahrlässig aufbewahrt hat. Wird das Geld dagegen mit einer Unterschrift abgehoben, ist es einfacher zu zeigen, dass die Unterschrift gefälscht wurde. Lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale vor Ort beraten.

Gebühren für die Einrichtung von Freistellungsaufträgen? Das ist unzulässig.
Gebühren für die Einrichtung von Freistellungsaufträgen? Das ist unzulässig.
Für einen Freistellungsauftrag soll ich 30 Euro zahlen. Ist das erlaubt?

Nein, noch immer verlangen einige Banken und Sparkassen für die Einrichtung von Freistellungsaufträgen Gebühren. Das ist unzulässig, entschied der BGH (Az.: XI ZR 269/96).

Wir haben uns bei unserer Hausbank über einen Kredit informiert, dann aber doch bei einer anderen Bank abgeschlossen. Jetzt sollen wir für die Beratung zahlen.

Das darf nicht sein. Wer mit seiner Hausbank über einen Kredit verhandelt und ihn doch nicht aufnimmt, muss auch für die Beratung keine Gebühren zahlen, entschied das OLG Dresden (Az.: 7 U 2238/00).

Ich habe den Bankberater angewiesen, mein Geld nur in sichere Anlagen zu investieren. Dann hat er 1000 Euro in einen Aktienfond gesteckt, der extrem an Wert verloren hat. Muss ich das einfach hinnehmen?

Nein. Will ein Kunde in sichere Geldanlagen investieren, darf ihm die Bank keine Aktienfonds empfehlen, ohne ihn über die Risiken aufzuklären. Entstehen dem Kunden dadurch Verluste, haftet die Bank, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 10 O 448/03).

Wichtig: Das Beratungsprotokoll, das Sie bei der Bank nach Investment-Gesprächen erhalten, nicht sofort unterschreiben. Besser: Mit nach Hause nehmen und Punkt für Punkt in Ruhe durchlesen. Und immer nachfragen, wenn Sie was nicht verstehen.

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Unsere Expertin:

Unsere Expertin ist Edda Castelló von der Verbraucherzentrale in Hamburg. Sie berät die Verbraucher zum Thema Kundenrecht und Banken.

© dpa/pa
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Veröffentlicht von der Menschen & Leben-Redaktion
am 03/11/2011

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