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Mehr als 1,5 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause betreut. Um dafür mehr Zeit zu haben, dürfen seit dem 1. Januar Angehörige Teilzeit arbeiten. Wir erklären, was Sie zum Thema Familienpflege wissen sollten.
Wie stark kann ich die Dauer meiner Tätigkeit zugunsten der Familienpflege verringern?Sie können Ihre Arbeitszeit bis auf mindestens 15 Stunden wöchentlich reduzieren, und zwar maximal 24 Monate lang. Bedeutet Familienpflege, dass ich den Angehörigen bei mir zu Hause pflegen muss?Nein, es muss nicht das eigene Haus sein, es kann auch die Wohnung oder das Haus des Pflegebedürftigen sein. Wichtig: Es muss ein naher Angehöriger (z. B. Großeltern, Eltern, Geschwister, Ehepartner oder Kinder) sein. Wie viel Gehalt bekomme ich für die Familienpflege?Ihr Arbeitgeber stockt den Verdienst so auf, dass Sie mindestens 75 Prozent Ihres bisherigen Lohnes erhalten. Nach Ablauf der Pflegezeit müssen Sie den Aufstockungsbetrag „zurückzahlen“. Der Chef zieht diesen dann monatlich von Ihrem Gehalt ab. Was bedeutet das zum Beispiel für eine Angestellte?Eine Frau mit Vollzeitjob möchte zur Pflege ihres Vaters zwei Jahre lang nur noch halb so viel arbeiten. Trotz halbierter Arbeitszeit bekommt sie aber nicht 50, sondern 75 Prozent ihres letzten Bruttolohns. Nach der Pflegezeit muss sie wieder in Vollzeit arbeiten und sich dann noch weitere zwei Jahre mit 75 Prozent des Gehalts begnügen.
Ja, Sie müssen eine private Familienpflegezeitversicherung abschließen (10 bis 15 Euro im Monat). „Damit soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber auf dem Darlehen für den Lohnvorschuss sitzen bleibt“, sagt Pflege-Experte Wolfgang Büser. Versichert wird damit also das Risiko, dass der Mitarbeiter nach der beanspruchten Pflegezeit insolvent oder berufsunfähig wird oder vorzeitig stirbt. Muss ich meinem Chef eine Bescheinigung vorlegen?Ja, die stellt die Pflegekasse aus. Das dauert etwa ein bis zwei Wochen. Kann der Chef mich während der Pflegezeit entlassen?Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel der Betrieb pleitegeht. Dann braucht der Mitarbeiter aber den Lohnüberschuss nicht mehr zurückzuzahlen, weil die Firma für solche Fälle eine eigene Versicherung abgeschlossen haben muss. Kann ich vorzeitig in den Job zurückkehren?Ja, wenn Ihr Angehöriger doch ins Heim kommt oder verstirbt. Was passiert, wenn ich kündigen möchte?Wolfgang Büser: „Kündigen Sie in der Rückzahlungsphase, müssen Sie die Raten weiterzahlen.“ Hat der Chef das Arbeitsverhältnis allerdings aus betrieblichen AK | ||||||
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Veröffentlicht von der Familie & Leben-Redaktion
am 26/01/2012
Inhaltsverzeichnis Familienpflege: Das müssen Sie wissen
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