Eltern haften

Eltern haften




Kinder spielen, toben, entdecken die Welt … und stellen gerne mal was an. Ob eine zerbrochene Fensterscheibe oder die Teekanne der Nachbarin - Eltern haften in diesem Fall für ihre Kinder. Aber wann müssen Eltern zahlen und wann nicht?

Laufen, rennen, toben: Da geht schnell mal was zu Bruch. Aber haften Eltern in jedem Fall? - Eltern haften
Laufen, rennen, toben: Da geht schnell mal was zu Bruch. Aber haften Eltern in jedem Fall?
Wenn der Nachwuchs etwas anstellt, gewollt oder ungewollt, haften Eltern für ihre Kinder. Doch nicht in jedem Fall müssen die Eltern für den Schaden aufkommen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema "Eltern haften für ihre Kinder".

Das Kind hat im Supermarkt die Schokotüte geöffnet. Müssen Eltern diese bezahlen?

Nur wenn Mutter oder Vater ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, müssen Eltern haften. So wie in diesem Beispiel: Das Kind nimmt unbeaufsichtigt aus einem Regal eine Tüte und isst daraus, während die Erwachsenen drei Gänge weiter an der Käsetheke stehen. Die Eltern trifft dagegen keine Schuld, wenn die Schokolade leicht zugänglich an der Kasse liegt und Mutter oder Vater gerade bezahlt. In diesem Fall haften die Eltern nicht.

Wann sind Kinder für ihre Taten verantwortlich? 

Erst ab einem Alter von sieben Jahren. Unter sieben Jahren sind sie laut Gesetz nicht schuldfähig. Außerdem: Zwischen sieben und 17 Jahren haften die Jungen und Mädchen nur, wenn sie die Folgen ihres Handelns hätten voraussehen können. Ein 12-Jähriger kann zum Beispiel durchaus wissen, dass Scheiben zu Bruch gehen können, wenn er Steine darauf wirft. Viele Streitigkeiten werden aber vor Gericht entschieden, weil jeder Fall anders bewertet werden muss.

Wer hat die Aufsichtspflicht, wenn ein Kind im Schwimmbad ausrutscht, weil der Boden nass ist? 

Eltern hafte nicht in jedem Fall. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Aussichtspflicht nicht vernachlässigen.
Eltern hafte nicht in jedem Fall. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Aussichtspflicht nicht vernachlässigen.
Nicht die Eltern haften, sondern der Betreiber des Schwimmbades. Wenn dieser jedoch nachweisen kann, dass die Wege in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, wird es schwieriger. Dann gilt: Wenn ihm kein Verschulden angelastet werden kann, gibt es keinen Schadenersatz, für die eventuellen Behandlungskosten kommt die Krankenversicherung auf.

Die Tochter (9) leiht sich vom Nachbarskind den iPod aus, zu Hause geht er kaputt. Müssen die Eltern haften und ihn ersetzen? 

Die Eltern haften und müssen den iPod ersetzen. Die Privathaftpflicht ersetzt das Gerät im Normalfall nicht, da Schäden an geliehenen Gegenständen nicht versichert sind. Tipp: Es gibt aber mittlerweile Anbieter, die auch dafür Klauseln anbieten.

Ein achtjähriges Schulkind fährt mit dem Fahrrad an einem parkenden Auto vorbei und zerkratzt die Beifahrertür. Wer muss zahlen? 

Seit 2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich. Auch hier wird geprüft, ob die Eltern ausreichend gut aufgepasst haben.

Wie kann ich mich absichern, wenn ich kleine Kinder habe? 

Sie können eine Privathaftpflicht mit Deliktunfähigkeits-Klausel (ab ca. 60 Euro pro Jahr) abschließen. Bedeutet: Diese Police übernimmt dann Schäden für „kleine“ Kinder, wenn die Eltern haften müssen. Denn: Wenn das Wohnzimmerfenster nebenan durch einen strammen Fußballschuss ihres Nachwuchses zu Bruch geht, sind Kinder unter sieben Jahren ja noch nicht schuldfähig. Haben die Eltern oder Aufsichtspersonen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, können auch diese nicht belangt werden. Und der Nachbar bleibt auf seinen Kosten sitzen. Mit der Zusatz-Klausel zahlt der Versicherer aber trotzdem. Vorteil: Das gute Nachbarschaftsverhältnis bleibt bestehen.

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Veröffentlicht von der Familie & Leben-Redaktion
am 27/10/2011

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