Das sind die neuen Fernseh-Gebühren

Das sind die neuen Fernseh-Gebühren




Egal, wie viele zusammenleben – bald zahlt nur einer den TV-Beitrag. Weil die Rundfunk-Abgabe geändert wird, erhalten viele in diesen Wochen Post von der GEZ. Was Sie jetzt schon beachten müssen und wie Sie sparen können.

Ab Januar 2013 ändern sich die Gebühren. Informieren Sie sich jetzt! - Das sind die neuen Fernseh-Gebühren
Ab Januar 2013 ändern sich die Gebühren. Informieren Sie sich jetzt!

Was genau wird sich künftig ändern?
Ab 1. Januar 2013 ist pro Wohnung nur ein Beitrag von 17,98 Euro pro Monat fällig: Unabhängig davon, welche und wie viele Geräte (Radio, TV, Computer, Handy) im Haushalt stehen und wie viele Personen dort leben. Diese Gebühr, die der jetzt bereits erhobenen entspricht, deckt auch die privat genutzten Autoradios der in der Wohnung lebenden Personen ab. Neu ist: Sie müssen den Beitrag auch dann zahlen, wenn Sie in Ihrer Wohnung kein einziges Empfangsgerät haben!

Wer muss den Beitrag zahlen?
Einer zahlt für alle! Eine Person, die für die Wohnung angemeldet ist, überweist den Betrag. Wohngemeinschaften, unverheiratete Paare und Familien mit volljährigen Kindern sparen deshalb durch das neue Modell. Denn WG-Mitglieder, nichteheliche Partner und Kinder mit eigenem Einkommen zahlen künftig nichts mehr, wenn sie mit in dieser Wohnung leben.

Kann man sich befreien lassen?
Ja, Bezieher bestimmter staatlicher Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG) können das schon in den kommenden Wochen beantragen. Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen nur ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat. Die Anträge können Sie bereits ab November in den Stadt und Gemeindeverwaltungen, bei den entsprechenden Behörden (z.B. Arbeitsagentur) abholen oder aus dem Internet (www.rundfunkbeitrag.de) kostenlos herunterladen.

Werde ich automatisch benachrichtigt, wenn ich ab Januar nicht mehr beitragspflichtig bin?
Nein, wer durch das neue Gesetz von der Gebühr befreit wird, muss das der GEZ (50439 Köln) schriftlich mitteilen und dabei den Namen des künftigen Zahlers angeben.

Zählen Gartenlauben als Wohnungen?
Nein, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, in denen man nicht dauerhaft leben kann, sind nicht beitragspflichtig. Dazu zählen auch Datschen in Kleingartenanlagen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die größer als 24 Quadratmeter sind.

Ich habe eine zweite Wohnung, ist die kostenlos?
Nein. Für Zweit- und Ferienwohnungen müssen Sie den Rundfunkbeitrag extra zahlen, für leer stehende nicht. (Mehr Infos unter: www.rundfunkbeitrag.de)



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Veröffentlicht von der Menschen & Leben-Redaktion
am 27/10/2012

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