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Die Deutschen sind Weltmeister im Zurückgeben: Vier von zehn Artikeln, die Kunden im Internet oder per Katalog bestellen, gehen an den Verkäufer zurück. Doch die könnten sich das künftig bezahlen lassen. Rechtsexperte Wolfgang Büser erklärt, was Sie zum Thema Umtausch mit und ohne Bon wissen sollten.
Kostet der Umtausch bald Geld?Möglicherweise. Denn bald wird es eine neue EU-Richtlinie geben, wonach Händler ihren Kunden die Rücksende-Kosten in Rechnung stellen können. Fraglich ist jedoch, ob die Verkäufer die Kosten wirklich auf ihre Kunden abwälzen, denn „die Möglichkeit der einfachen Retoure hat viele Konsumenten zusätzlich zum Onlinekauf motiviert“, erläutert Christoph Wenk-Fischer vom Versandhandelsverband bvh. Ist reduzierte Ware auch bei Mängeln vom Umtausch ausgeschlossen?Nein, diese Regelung gilt nur, wenn Verkäufer aus Kulanz fehlerfreie Ware zurücknehmen. Beispiel: Sie haben einen runtergesetzten Rock gekauft und stellen zu Hause fest, dass er Ihnen nicht gefällt. Entdecken Sie allerdings einen Webfehler, ist der Händler in der Pflicht. Stimmt es, dass ich alles innerhalb von zwei Wochen zurückgeben kann?Nein. Wurde die Ware im Laden gekauft , müssen Sie auf die Kulanz des Händlers hoffen. Produkte aus dem Internet und Katalog (Versandhandel) können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Ausnahmen: verderbliche Lebensmittel, entsiegelte CDs und DVDs sowie Sonderanfertigungen.
Auch dann können Sie reklamieren. Sie müssen allerdings beweisen (z. B. per Kontoauszug), dass Sie die Ware im entsprechenden Geschäft gekauft haben. Wann bekomme ich bei einem Umtausch mein Geld wieder?Spätestens 30 Tage nach der Rücknahme muss der Händler den Preis erstatten (Widerruf). Darf der Händler mir auch einen Gutschein aushändigen?Nein. „Wenn die Ware Mängel hat, haben Sie das Recht auf Neulieferung oder Reparatur. Ist das nicht möglich, erhalten Sie Ihr Geld zurück“, sagt Julia Rehberg, Verbraucherzentrale Hamburg. Ist ein Umtausch nur mit Originalverpackung möglich?Nein. Das behaupten zwar viele Händler, es gibt dafür aber keine Rechtsgrundlage.
Unser Experte: Wolfgang Büser ist Deutschlands bekanntester Rechtsexperte, unter anderem aktiv im ARD-Morgenmagazin und der Drehscheibe im ZDF. Seit 25 Jahren ist der Dortmunder bereits für BILD der FRAU im Einsatz. __________________________________________________________________________ Lesen Sie auch auf bildderfrau.de: » Abzocke im Internet: Wie Sie online sicher einkaufen » Finderlohn: Was Verlierer und Finder beachten müssen | ||||||
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Veröffentlicht von der Familie & Leben-Redaktion
am 24/11/2011
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