Betriebsgeheimnis

Betriebsgeheimnis




Manchmal ist Schweigen wirklich gold - zum Beispiel, wenn es um das Thema Betriebsgeheimnis geht. Denn das kann nicht nur unangenehm werden, sondern einen mitunter auch den Job kosten. Was Sie über das Thema Betriebsgeheimnis wissen sollten, erfahren Sie hier.

Tratschen über Kollegen, ein Betriebsgeheimnis und den Chef? Das kann auch schon mal ins Auge gehen.  - Betriebsgeheimnis
Tratschen über Kollegen, ein Betriebsgeheimnis und den Chef? Das kann auch schon mal ins Auge gehen.
So spannend Lästern manchmal auch ist: nicht alle Firmeninterna dürfen Sie weitererzählen. Pia Wertebach, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt, was Sie über die Firma sagen dürfen und was Betriebsgeheimnis bleiben sollte.

Darf ich Büro-Interna im Freundeskreis ausplaudern?

Nein. Im Arbeitsverhältnis sind Sie verpflichtet, auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, sich loyal zu verhalten und sich auch nicht rufschädigend zu äußern. Tabu ist es auch, über ein Betriebsgeheimnis, Geschäftsinterna und über vom Chef als "vertraulich" bezeichnete Dinge zu sprechen.

Kann ich im Job über meinen Arbeitgeber reden?

Ja. Eine Meinung darf man haben und diese im Büro auch äußern. Unterlassen sollten Sie jedoch Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen sowie
Meinungsäußerungen, die den Betriebsfrieden stören können.

Womit muss ich rechnen, wenn ich zu viel preisgebe?

Das hängt vom Einzelfall ab. Möglich ist eine Abmahnung oder sogar eine ordentliche beziehungsweise außerordentliche Kündigung. Haben Sie den Arbeitgeber durch Ihr Verhaltens sogar geschädigt, müssen Sie mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Und: Bei Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder einem Betriebsgeheimnis droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Was darf ich über die Firma auf facebook und Co. schreiben?

Auch auf Internet-Plattformen müssen Sie die oben genannten Grundsätze beachten. Und: Beschwerden bei facebook sind gefährlich. In Frankreich wurden bereits Mitarbeiter entlassen, weil sie sich in dem Portal negativ über ihren Arbeitgeber äußerten oder ein Betriebsgeheimnis ausgeplaudert haben. Falls Sie auch schon mal solche Einträge geschrieben haben, sollten Sie diese schnell löschen.

Das Thema 'Betriebsgeheimnis' ist meist im Arbeitsvertrag geregelt.
Das Thema 'Betriebsgeheimnis' ist meist im Arbeitsvertrag geregelt.
Sind positive Kommentare über den Betrieb erlaubt?

Ja, die sind möglich. Aber auch hier gilt: Erwähnen Sie auf keinen Fall vertrauliche Dinge.

Wie wehre ich mich, falls der Kollege dem Chef sagt, dass ich kündigen werde? 

Das Betriebsgeheimnis, also die Verschwiegenheits- und Rücksichtnahmepflicht, gilt nur im Verhältnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nicht für einzelne Mitarbeiter. Sie sollten also vorsichtig sein, wem Sie vertrauliche Informationen erzählen.

Bekomme ich Ärger, wenn ich als Beweis Missstände filme oder Fotos mache?

Videoaufnahmen und Fotos kommen als Beweismittel zwar grundsätzlich in Betracht. Sie können im Einzelfall jedoch in einem späteren Prozess einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zum Beispiel, wenn Videoaufnahmen verdeckt gemacht wurden und zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitgebers führen.

Lesen Sie auch auf bildderfrau.de:
» Umtauschrecht: Das sollten Sie wissen
» Mietrecht: Wohnen ohne Streit




  

Veröffentlicht von der Familie & Leben-Redaktion
am 19/10/2011

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