Wenn es mal schnell gehen muss, sind Backwaren aus dem Tiefkühler ideal. Hier steht, was Sie beim Einlagern beachten sollten und wie lange die Lebensmittel haltbar sind. Wichtig beim Einfrieren: Lebensmittel immer gut verpacken, damit nichts an- bzw. austrocknet (Gefrierbrand). Außerdem behalten Brot und Kuchen so ihren Duft und Geschmack. Prima geeignet zum Einfrieren sind je nach Gefriergut Alufolie oder Gefrierbeutel und -dosen.
Brot & Brötchen
 Im Ganzen eingefroren bleibt Weißbrot frisch | Egal, ob selbst gebacken oder fertig gekauft, beides lässt sich gut einfrieren, Brot im Ganzen und in Scheiben. Brot sollte fest in Alufolie gewickelt werden, so kommt keine Luft daran, das Brot bleibt saftig und trocknet nicht aus. Auch in Beuteln lassen sich Brote und Brötchen gut in der Gefriertruhe aufbewahren, dabei die Luft aus dem Beutel streichen, dann gut verschließen.
Haltbarkeit: Brot 4-6 Monate, Toastbrot in Scheiben 1-3 Monate, Brötchen 2-4 Monate.
Auftauen: Brot und Brötchen bei Zimmertemperatur auftauen lassen. Nach Belieben anschließend mit Wasser bestreichen und im Ofen kurz aufbacken. Toast können Sie direkt im Toaster rösten.
Kuchen & Torten
Die meisten Kuchen und Torten lassen sich sehr gut einfrieren, z.B. Hefe- und Rührkuchen. Biskuit- und Mürbeteigböden können Sie in Alufolie gewickelt in der Truhe aufbewahren. Vorsicht: Sie zerbrechen leicht. Brandteiggebäck lässt sich ungefüllt optimal in Gefrierbeuteln einfrieren. Verzierte Torten sollten Sie erst unverpackt ca. 3 Stunden vorfrieren. Erst dann in Alufolie tiefgefrieren, so bleiben die Verzierungen erhalten.
Einzelne Stücke lassen sich in Gefrierdosen einfrieren und haben den Vorteil, dass man sie später auch portionsweise entnehmen und auftauen kann. Nicht geeignet: z.B. Baiser- und Makronenkuchen, sie werden zäh und Buttercremefüllungen mit Pudding wässrig. Auch Obstböden mit Tortenguss sind ungeeignet, ebenso glasiertes Gebäck, das stumpf und fleckig wird. Kuchen mit Joghurt, Dickmilch, saurer Sahne und Crème fraîche flocken nach dem Auftauen aus.
Haltbarkeit: Rühr- und Hefegebäck 4-6 Monate, Mürbeteigböden und -kleingebäck ca. 6 Monate, Torten und Biskuitböden 2-3 Monate.
Auftauen: Torten, Kuchen und Kleingebäck bei Zimmertemperatur ohne Verpackung auftauen lassen, damit sich kein Kondenswasser bildet. Manche Sorten, z.B. Hefegebäck, können Sie im Backofen aufbacken oder in der Mikrowelle auftauen.
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