143 Milliarden Euro geben die Deutschen jedes Jahr für Versicherungen aus. Eine Garantie, dass sie im Schadensfall Geld bekommen, gibt’s trotzdem nicht. Im Gegenteil: Hinhalten und einschüchtern ist häufig die Taktik. Hier steht, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wie melde ich einen Schadensfall?
- Genau die Klauseln des Vertrages durchlesen. Bei einigen Schadensfällen ist ein Ersatz schon per Vertrag ausgeschlossen.
- Anträge ehrlich ausfüllen! Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt: „Jährlich werden die Unternehmen mit vier Milliarden Euro durch Versicherungsbetrug belastet.“ Und das ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis!
Zahlen die Versicherungen immer sofort?
„Nach unserer Erfahrung werden Schäden bis zu wenigen Hundert Euro ohne größere Probleme bezahlt“, sagt Thorsten Rudnik, Bund der Versicherten. Allerdings: "Wenn’s um höhere Summen geht, nehmen die Streitfälle Jahr für Jahr deutlich zu.“
Was tun, wenn’s Streit gibt?
Zuerst einen Versicherungs-Ombudsmann (über die Hotline der Versicherungen unter 01804/224424; 20 Cent/Anruf) einschalten. Liegt die Streitsumme unter
50 000 Euro kann dieser „Schiedsmann“ den Streit schnell schlichten. Vorteil: Das kostet nichts, und fällt sein Schiedsspruch bei Werten bis 5000 Euro zuungunsten der Versicherung aus, muss die zahlen.
Bei höheren Summen kann er allerdings nur Empfehlungen geben. Nachteil: Die Versicherungen bezahlen die Ombudsmänner. „Das stellt ihre Objektivität infrage“, sagt Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Buchholz.
Brauche ich sofort ein Gutachten?
Nein. Und Vorsicht: Niemals ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag geben, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Denn die Kosten werden von der Versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Und wenn es zu keiner Einigung kommt?
Es lohnt sich nicht, nur nette Bittbriefe zu schreiben. „Davon rate ich ab. Die merken sofort, dass ein Laie schreibt. Nehmen Sie sich einen spezialisierten Anwalt“, rät Jürgen Hennemann. Wichtig: Lassen Sie sich von dem Anwalt schriftlich bestätigen, dass er keine Versicherungen vertritt.
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