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Sie möchten selbst bestimmen, welche Behandlungen im Krankenhaus zum Beispiel nach einem kritischen Unfall durchgeführt werden? Dann sollten Sie eine Patientenverfügung schreiben. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten.
Und nun? Hat der Patient keine Patientenverfügung verfasst, dann müssen die Angehörigen entscheiden, ob er weiterhin an den Geräten angeschlossen bleibt oder nicht. Eine Entscheidung, die man seinen Lieben gerade in einer solchen Situation nicht zumuten möchte. Das besagt die PatientenverfügungLaut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine Patientenverfügung „eine mündliche oder schriftliche Willensäußerung bezüglich einer künftigen medizinischen Behandlung. Sie tritt ein, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, weil Sie zum Beispiel dauerhaft oder vorübergehend ohne Bewusstsein sind.“ Sie legen in der Patientenverfügung fest, welche Untersuchungen und Behandlungen Sie in bestimmten medizinischen Situationen wünschen oder eben nicht.Das Schreiben einer Patientenverfügung ergibt auch schon für junge Menschen Sinn. Vielen graut es bei dem Gedanken, hilflos den Geräten ausgeliefert und künstlich am Leben gehalten zu werden. Schließlich kann ein tragischer Unfall schneller passieren als gedacht. Seit dem 1. September 2009 gelten verbindliche Regelungen zur Wirksamkeit und Reichweite der Patientenverfügung. Der behandelnde Arzt muss dem Willen des Patienten folgen und zusammen mit dem bevollmächtigten Angehörigen prüfen, ob die Patientenverfügung auf die konkrete Situation zutrifft. Die Patientenverfügung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie in einer konkreten Situation nicht mehr selbst eine Entscheidung treffen können und Sie an einem Zustand leiden, der zum Tode führt.
Nicht fehlen sollten die folgenden Angaben:
Zusätzlich zur Patientenverfügung: die VorsorgeverfügungDamit die Patientenverfügung ordnungsgemäß umgesetzt wird, arbeitet der zuständige Arzt mit einem Bevollmächtigten zusammen. Wurde niemand festgelegt, dann wird im Zweifelsfall ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Um selbst zu entscheiden, wer diese Rolle übernimmt, sollten Sie eine Vorsorgeverfügung schreiben. In dieser legen Sie genau fest, welche Person aus dem Familien- oder Freundeskreis der Ansprechpartner für gesundheitliche Belange ist. Besprechen Sie mit dieser Person am besten genau, was Sie sich vorstellen und welche medizinischen Maßnahmen Sie vielleicht nicht möchten. Nur so kann später alles nach Ihren Wünschen umgesetzt werden. Machen Sie in Ihrer Patientenverfügung einen Vermerk, dass es eine Vorsorgeverfügung gibt, und bewahren Sie beides zusammen leicht zugänglich auf. Für das Schreiben einer Vorsorgeverfügung gibt es Vordrucke.Lesen Sie außerdem auf bildderfrau.de: » Organspendeausweis: Mit einem kleinen Stück Papier Leben retten » Berechnen Sie Ihr biologisches Alter » Schlaganfall: Symptome rechtzeitig erkennen rettet Leben db | ||||||
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Veröffentlicht von der Menschen & Leben-Redaktion
am 18/01/2012
Inhaltsverzeichnis Patienten
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