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Umgang mit den Vater

 

Hallo Leute! Ich brauche dringend ihre Hilfe!
Meine Kinder ( 11 und 9 Jahre alt) wurden von meinem Ex-Mann entführt als sie 2 und 4 Jahre alt waren. Ich habe damals Antrag beim Gericht gestellt um Aufenthaltsbestimmungsrecht zu haben. Jugendamt hat damal Wechselmodell festgelegt - eine Woche Kinder sind beim Vater, eine Woche bei mir. Er hat richtige Moment ausgesucht und Kinder nach Ausland weggebracht. Ich habe meinen Kindern 2 Jahre nicht gesehen,nicht gehört. Jugendamt konnte mir auch nicht mehr helfen. 7 Jahre habe ich um meinen Kindern gekämft und seit 2008 sie leben bei mir, Aufenthaltsbestimmungsrecht ist auch geklärt, Umgang mit Vater funktioniert so, dass er sener Reisepass bei mir lassen soll und dann Kinder abholen. Es funktionierte nur 3 Monate, dann hat er die kleinste wieder bei sich gelassen. Er erklärt, dass meine kleiner Tochter wollte alte schule besuchen, stimmt aber nicht. Ich habe der Jugendamt angesprochen, dass Umgang so nicht weiter laufen darf. Er hat seine reisepapier nicht umgestellt und immerwieder versucht Kinder entführen. Die Beamtim sagte, dass Umgang soll auch weiter statt finden und wenn ich ganz verbiete, kann mir wieder Aufenthaltsbestimmungrecht wegziehen. Ich bin total entsetzt und weiß nicht weiter, was ich machen soll.
Hat jemand Erfahrung mit änliche Situation? Gibts bestiimte Organisationen wo die Frauen mit solche Problemen Unterstutzung kriegen? Kann der Jugendamtamt wirklich mir Aufenthalts bestimmungsrecht wegziehen?
Ich bedanke mich voraus


 

Dir kann geholfen werden....aber Du brauchst einen Anwalt.....

Liebe cicinatela,

habe erst jetzt Deine Text gelesen. Und mußte mich selber erst etwas schlau machen. Das, was Dein Ex-Mann mit Deinen Kindern gemacht hat (entführt), finde ich nicht in Ordnung.

Die Angelegenheit mit dem Gericht bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts hast Du gut gemacht, denn wir Frauen dürfen uns nicht einfach alles gefallen lassen. Das das Jugendamt damals das Wechselmodell festgelegt hat, finde ich etwas unverständlich.

Sie hätten eigentlich damit rechnen müssen, das sich der Vater nicht daran hält, aber leider ist manchmal kein Jugendamtmitarbeiter perfekt oder handelt richtig.

Meines Erachtens ist dies eine Fehlentscheidung des Jugendamtes. Es ist sehr gut, das Du um Deine Kinder gekämpft hast (7 Jahre - alle Achtung.....) und sie seit 2008 bei Dir leben, gib sie daher auch bitte nicht mehr her, denn bei Dir sind sie sicher und auch gut aufgehoben.

Mein Instinkt sagt es mir laut und sehr deutlich.

Was der Vater nun macht, ist wirklich nicht in Ordnung. Denn er muß sich durchaus an die gesetzlichen Vorschriften halten, ob er nun will oder nicht.

Ich habe mir einmal Gedanken gemacht, was man da in Deinem Fall machen kann und wen man um alle Fälle um Mithilfe bitten sollte, denn: alleine schafft man es manchmal nicht.

Der Vater Deiner Kinder scheint sehr viele Tricks drauf zu haben, nur, um das Jugendamt zu umgehen und, um das Recht auf seine Seite zu holen.

Leider sind die Gesetze in Deutschland sehr, sehr streng, und - wenn man einmal in ihre Mühlen geraten ist, kommt man da sehr schlecht wieder raus, es sei denn, es gibt Alternativen und bessere Lösungen.

Denn: Das Jugendamt kann Dir durchaus das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegziehen, weil sie nämlich "am längeren Hebel" sitzen und im Allgemeinen zum Wohl des Kindes entscheiden.

Nur: Es muß sich sehr intensiv beide Seiten anhören. Es gab ganz früher mal in einem Gerichtssaal den sogenannten "Augsburger Kreidekreis": Beide Eltern sollten an ihren Kindern kräftig ziehen, um ihre Liebe zu beweisen. Da die Mutter ihre Kinder sehr lieb und gerne hatte, tat sie dem Kind nicht mehr weh und zog nicht mehr an ihm.

Danach entschied das Gericht zu Gunsten der sehr werten und liebevollen Mutter. Diesen "Kreidekreis" gibt es heutzutage kaum noch. Hab sehr, sehr wenig davon gehört.

Ob sie aber in Deinem Fall richtig entschieden haben, bezweifel ich sehr. Über diese Angelegenheit müßtest Du mal direkt mit der Abteilungsleiterin des Amtes bzw. dem Chef des Jugendamtes über das Verhalten des Vaters reden.

Denn es gibt z. B. durchaus die Möglichkeit, das jemand vom Jugendamt mit dabei ist, wenn die Kinder beim Vater sind bzw. auch die Möglichkeit, das die Kinder vom Jugendamtmitarbeiter vom Vater immer wieder abgeholt werden.

Wenn er sich dann dem Jugendamtmitarbeiter widersetzt/die Tür nicht aufmacht beim Abholen, dann kann dieser z. B. die staatliche Gewalt (Polizei) in Anspruch nehmen, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir liegt und der Vater sich an die Abmachungen halten muß.

Und genauso kannst Du es auch machen. Da das Aufenthaltbestimmungsrecht bei Dir liegt, kannst Du ruhig die Polizei anrufen, die Dir dann die Kinder wieder zurückholt, weil unter anderem auch eine Abmachung zwischen Dir und dem Jugendamt vorliegt.

Und der eigene Vater außerdem auch sehr gesetzwidrig handelt. Denn in Deinem speziellen Fall brauchst Du unbedingt auch die Hilfe von einem guten Anwalt.

Es gibt da in der Richtung zwei Möglichkeiten:

- kostenlose Rechtsberatung bei Dir in der Stadt (Bürgerbüro oder ähnlich)

http://www.geld-magazin.info/frag-kostenlos-einen-rechtsanwalt-
ist seit dem 13.12.2011 aktiv.

Ich bin mir ziemlich sicher, das Dir dort weitergeholfen werden kann. Evetuell sollte wirklich nochmal zusammen mit einem Anwalt und dem Jugendamt ein Gespräch geführt werden, was wirklich zum Wohl des Kindes ist.

Dazu müssen auch nochmal die Kinder befragt werden. Denn es absolut nicht in Ordnung, das die Kinder immer ohnen Deine Erlaubnis entführt werden-da müssen oder sollten die Behörden bei Dir wirklich anders reagieren.

Das sind die Möglichkeiten in der Richtung, die ich Dir hiermit an der Stelle weitergeben möchte.
Wenn Du möchtest, schreib bitte zurück, wie es Dir und Deinen Kindern jetzt weiter ergeht.

mit ganz liebem Gruß
Gismor (weiblich)


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