Vielen Dank für die AntwortenHallo,danke für Eure Antworten. Den Unterhalt wird und will mein Mann weiter zahlen,da er sehr an seiner Tochter hängt und wir beide der Meinung sind,ihr steht der Unterhalt zu. Entspanne dich bitte!Hallo, ich wünsche dir erst einmal ein frohes neues Jahr! Also, den Ratschlag bzgl. des Unterhalts finde ich scheiße, denn es ist sehr lobenswert von deinem Mann an seine Tochter Unterhalt zu bezahlen, egal, wieviel er verdient!!! Unterhaltsvorschuß gibts nur für 2 Jahre und auch nur eine geringe Summe. Wegen der Zugewinngemeinschaft brauchst du dir nicht allzu viele Sorgen zu machen, da eine Erbschaft deines Mannes ersteinmal seins ist. Erst bei einer evtl. Trennung würde dir die Hälfte von den Zinsen bzw. des Wertzuwachses seit der Erbschaft zustehen. Zudem würde ich 1.) raten, daß dein Ehemann sein Konto bei einer anderen Bank hat. Solange der Betrag unter dem Freibetrag für Erben liegt und er keine Erbschaftssteuer darauf zu zahlen hat UND er das Geld nicht gerade bei einer Bank anlegt, so muss auch nicht jeder davon wissen! Denn nur die Zinsen sind Zugewinn und würden als gemeinsames Einkommen gesehen werden! Hallo,als erstes würde ich durch einen Anwalt oder Jugendamt prüfen lassen, ob der Unterhalt eingestellt werden kann (Änderung Unterhaltstitel), oder Einstellung des Unterhalts. Damit habt Ihr eine Sorge weniger und seine Exfrau kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, kommt aber auf das Alter der Kinder an. Wenn Dein Mann wieder einen Vollzeitjob hat, muß er ja die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen.
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