mein Mann und ich sind noch im Trennungsjahr. Ich bekomme für meine Tochter Unterhalt, jedoch unter dem Mindestunterhalt. Dieses wurde gerichtlich so festgelegt. Meine Tochter wird im August eingeschult. Wie ist das mit den Kosten dafür? Also Schultornister, Schulsachen, usw.. Muss der Vater sich daran auch beteiligen oder ist das mit im Unterhalt "drin"?
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Schulstart Kosten
Liebe babysmama23,
ob es sich bei den Kosten für den Schulstart (ebenso wie bei Kosten für eine Klassenfahrt, Kommunion u.ä.) um sogenannten Sonderbedarf des Kindes handelt, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt. Da diese Kosten absehbar sind, müssten Sie sich als Mutter zumindest auch daran beteiligen, sofern Sie eigenes Einkommen haben.
Mit anderen Worten: Sie können durchaus von dem Kindesvater verlangen, dass er sich zumindest hälftig an den Kosten beteiligt. Fordern Sie ihn hierzu nachweislich und ausdrücklich auf. Am besten, Sie listen die Kosten genau auf und sammeln auch die Belege für die einzelnen Ausgaben.
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