Meim Ex-Ehemann zieht ständig um und ist nicht erreichbar ,ausserdem kommt er Aufforderungen zu seinen Lohnverhältnissen nicht nach welche die Kinder für Bafög und Ähnliches benötigen , wir haben das gemeinsame Sorgerecht was kann ich tun
Hallo kaori108, zunächst besteht die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht zu beantragen, sofern Ihre Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie können dann alleine Entscheidungen treffen und sind auf die Mitwirkung Ihres Exmanns nicht mehr angewiesen. Für den Fall, dass Sie Unterhalt für die Kinder geltend machen wollen, müssten Sie einen Antrag bei Gericht durch einen Anwalt stellen lassen. Vorab muss der Aufenthaltsort Ihres Exmannes, notfalls über das Einwohnermeldeamt, festgestellt werden. Sofern Ihre KInder bereits volljährig sind, müssen sie selbst diese Ansprüche geltend machen. Herzliche Grüße, Chloé Lalyko
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