Frührente und MinijobSie haben offenbar einen Arbeitgeber, dem es egal ist, ob Sie mehr Steuern als nötig zahlen (vielleicht kennt er sich in den geltenden Regeln auch nicht besonders gut aus). Denn es ist durchaus sein gutes Recht, Ihren Verdienst "nach Steuerkarte" besteuern zu lassen. Und das ist in Ihrem Fall die Steuerklasse IV:
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