Ich bin seit Mai Altersrentner und habe die Gelegenheit, in meiner alten Firma als selbständige Honorarkraft(Kleinunternehmen) zu arbeiten.Kann mir diese Tätigkeit, die ich vorher als Angestellter ausgeübt habe, als Scheinselbständigkeit von der Deutschen Rentenversichung ausgelegt und nicht genehmigt werden? Im Voraus vielen Dank
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