Guten Tag, mein Mann und ich sind seit 6 Jahren geschieden. Er lebte bis vor kurzem im europäischen Ausland und ich habe erneut geheiratet. Die Kinder leben bei uns und wir erhalten das Kindergeld. Da ich, wir leben ebenfalls im europäischen Ausland, nicht erwerbstätig bin, möchte mein Exmann nun die Kinderfreibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Seit meiner erneuten Heirat und dem Auslandsaufenthalt meines Exmannes standen die Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte meines neuen Mannes. Wie sieht das Finanzamt die Regelung? Lieben Dank für eine Antwort!
Die auf den Internetseiten und in den Diskussionsforen von bildderfrau.de vorgestellten Produkte, Hinweise und Ratschläge stellen keine Empfehlung für einen Kauf oder eine Anwendung dar. Sie stellen lediglich unverbindliche Anregungen und Informationen dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Diskussionsteilnehmer und moderierenden Experten zur Verfügung eingestellten Inhalte und Beiträge. Diese Beiträge und Informationen ersetzen nicht die einzelfallbezogene Beratung durch Fachexperten, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Vermögensberater, etc.. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss.