Heimkosten...Unterhaltsaufwendungen für nahe Angehörige können durchaus die Steuer mindern: als "außergewöhnliche Belastung". Allerdings können sich solche Zahlungen nur dann auswirken, wenn die unterhaltene Person (fast) völlig mittellos ist. Im Klartext: Wenn die Mutter Rente bezieht und dies pro Jahr (!) in Höhe von mehr als 624 Euro, so ist der übersteigende Betrag von den Unterhaltszahlungen abzuziehen - was im Regelfall eine Reduzierung auf "0" zur Folge hat...
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