« 

Hartz 4

 

Kurzfassung !!
Ich bekomme Hartz 4, habe im September 2012 ein Kind bekommen habe noch nie mit dem Kindsvater zusammengelebt, tu es auch jetzt noch nich (wir leben 140 km entfernt voneinander). Ich habe in der Schwangerschaft Geld für Umstandsmode beantragt (110euro), habe diese auch erhalten. Nun will das Arbeitsamt von dem Kindsvater diese 110 euro zurück haben (er geht arbeiten, verdient aber nicht viel)! Ich habe von so einem Fall noch nie gehört, das es jemand zurück zahlen soll. Irgendwie meinten sie auch, das es passieren kann das er prozentual mein hartz 4 zurückzahlen muss! Ich weiss nich ob das alles so rechtens ist?? Weiss auch nich mehr weiter!!


Kraft & Beweglichkeit: Fit bleiben in der Schwangerschaft!

  • Kraft & Beweglichkeit: Fit bleiben in der Schwangerschaft!
  • Pilates in der Schwangerschaft: Beine und Oberkörper stärken
 

Kosten

Wenn Sie den Vater als "unbekannt" angegeben hätten, würde es diese Probleme nicht geben, aber nun ist es zu spät.


 

Hartz 4

Unseres Wissens ist Ihre Frage auch im Rahmen einer anderen (Telefon-?)Aktion aufgetaucht. Dabei wird sicher besprochen worden sei, dass nichteheliche Väter nicht nur der nichtehelichen Mutter, sondern auch ihrem Kind unterhaltsverpflichtet sind.

Möchten Sie kurz mitteilen, wie die Angelegenheit mit dem Jobcenter inzwischen ausgegangen ist?


« 
Seitenanfang

Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen

Antworten Letzt. Beit.
  Nebenjob
von: tipe27
10
  Nebenkostenabrechnung- Guthaben bei Hartz IV
von: fusseline7
1
  Probleme mit einem Mieter
von: germich3
3
  Eu Rente
von: arviosaja
9
  Erwerbsminderungsrente / Berufsunfähigkeit
von: 45plus
7
  Hausübergabe
von: hafo3
1
 
von: pastella79
0
  Witwenrente
von: feinperle
1
 
von: einzigehexe
0
  Wer haftet bei Fehlern auf der Arbeit
von: lehmann73
4
###
Top Alben

Comeback der ...
bildderfrau.de-Team

Neue Fotos
chrissi2444
bildderfrau.de auf Facebook


Die auf den Internetseiten und in den Diskussionsforen von bildderfrau.de vorgestellten Produkte, Hinweise und Ratschläge stellen keine Empfehlung für einen Kauf oder eine Anwendung dar. Sie stellen lediglich unverbindliche Anregungen und Informationen dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Diskussionsteilnehmer und moderierenden Experten zur Verfügung eingestellten Inhalte und Beiträge. Diese Beiträge und Informationen ersetzen nicht die einzelfallbezogene Beratung durch Fachexperten, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Vermögensberater, etc.. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss.
® Bild der Frau 2013