Lohnkürzung wegen KrankheitIch habe erst heute von Deinem Problem gelesen. Leider schreibst Du nicht in welcher Branche Du tätig bist. Im Sicherheitsgewerbe(Luftfahrt) ist diese Regelung im Manteltarifvertrag verankert. Allerdings in einer etwas anderen Form. Bei Auszahlung im November werden die Krankheitstage ermittelt und dann wird das Weihnachtsentgelt prozentual je Krankheitstag gekürzt. Es verbleibt aber immer eine Grundsumme, die in jedem Fall ausgezahlt wird. Ausnahme sind nur Arbeitsunfälle, diese sind nicht anrechenbar. Bitte wende Dich an Deinen Betriebsrat - wenn vorhanden - oder siehe selbst in Deinen für Dich zuständigen Tarif /Manteltarif.
|
Top Alben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||