Sehr geehrter Herr Büser, ich habe einen Sohn, der nach 1992 geboren wurde. Für nach 1992 geborene Kinder erhält man pro Kind 78 Euro. Meine Frage: Muss ich, wenn ich in Rente gehe, diesen Renten- Anspruch beantragen oder `handelt` der Rententräger selbst?
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