Rückwirkende Einkommenssteuerforderung für Rentner
Hallo Herr Büser,
meine Mutter ist Jahrgang 33 und hat im Jahre 2004 vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, in dem steht, das Sie als Rentnerin keine Einkommenssteuer mehr ab führen muss. Jetzt im November 2012 wurde sie vom Finanzamt aufgefordert für die Jahre 2005 bis 2011 die Einkommenssteuererklärung abzugeben. Sie hat dies dann leider auch prompt gemacht. Nun kommt die Überraschung. Folgende Nachzahlungen soll sie nun tätigen: 2005 - 587,00 + Zinsen 187,00 2006 - 643,00 + Zinsen 168,00 2007 - 673,00 + Zinsen 143,00 2008 - 731,00 + Zinsen 112,00 2009 - 744,00 + Zinsen 70,00 2010 - 214,00 ohne Zinsen 2011 - 299,00 ohne Zinsen Nun unsere Frage: Muss sie wirklich rückwirkend 7 Jahre die Steuern nachzahlen, und sogar die Zinsen oder ist dies längst verjährt? Wir würden uns sehr über Ihre Antwort freuen und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen Susanne Gründler
Video: Die Chancengerechtigkeits-Studie von Bild der Frau und Allensbach
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Einkommensteuer ab 2005
Hallo regina803, seit der Änderung des Einkommensteuerrechts für Renten im Kalenderjahr 2005 sind alle Rentner aufgefordert gewesen Ihre Einkünfte überprüfen zu lassen. Wer dies bis heute nicht getan hatte wurde spätestens im September 2012 angeschrieben um dies überprüfen zu lassen. Dies hat jetzt zur Folge dass die Einkommensteuer ggf. nachgefordert wird zuzüglich Zinsen da man ja seit 2005 über das Guthaben verfügen konnte ( 233a Abgabeordnung ). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Entstehung der Einkommensteuer = zB. bei 2005 = 1.04.07 ab da dann 0.5 % pro Monat.
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