Wie viel darf ich als Studentin maximal verdienen damit....?Hallo, ich schließe mich dem schon geschriebenen an - gebe noch folgendes zu bedenken - soweit ich aus Ihrem Text lese arbeiten Sie auf einer 400,- Basis. Überschreiten Sie hier die Grenze erfolgt die Abrechnung eigentlich auf Lohnsteuerkarte. Sollten Sie Ihre Tätigkeiten freiberuflich ausüben zB. auf Honorarbasis wären Sie sogar verpflichtet eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben. Wie viel darf ich als Studentin...?Zum Kindegeld: Seit Jahresbeginn 2012 kommt es für den (Eltern-)Anspruch auf Kindergeld nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls wie viel Tochter oder Sohn verdienen.
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