Meine Tochter ist 21 Jahre alt und hat im September 2012 ihre Ausbidung begonnen. Ende September hat sie erfahren, dass sie schwanger ist. Sie wohnt bei meinem Mann und mir zuhause. Wir sind beide Volleit berufsätig. Mit dem Kindsvater hat sie keinen Kontakt mehr. Jezt möchte sie so schnell wie möglich eine eigene Wohnung mit dem kommenden Baby beziehen. Sie bekommt überall nur Absagen. Jede ARGE sagt ihr, dass wir als Eltern für die este Ausbildung unserer Tochter unterhaltspflichtig sind. Wir wollen ihr nd demBaby ja auch helfen. Aber wir können ihr nicht die Wohnung finanzeren, Möbel, Vrsicherungen, Auto (das benötigt sie um ihre Ausbildung weitermachen zu können). Wird ihr von der Arge wirklich keine Wohnung finanziert? Bei der Beratngsstelle für schwagere Mütter wurde ihr gesagt, dass wir höchstens bis 6 Wochen vor der Geburt für unsere Tochter unterhaltspflichtig seien, da sie mit dem Baby eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen wird. Sie ist in der 15 Schwangeschaftswoche. Falls ihr etwas zusteht, was ist das denn dann? Wir sind am verzweifeln, weil wir Angst haben, dass uns die Zeit wegläuft. Bis Mitte Mai ist es ja auch nicht mehr so lange, wenn man erst noch eine Wohnung finden und renovieren muss. Vielen Dank für Hilfe. Viel Grüße Bärbel
Video: Die Chancengerechtigkeits-Studie von Bild der Frau und Allensbach
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Auszug
Ich verstehe nicht, warum Ihre Tochter jetzt unbedingt ausziehen muss. Anfangs lässt sich das doch gewiss noch in der jetztigen Wohnung arrangieren, oder? Meine Schwester hatte in ihrer Ausbildung BAB bekommen, das müsste doch auch Ihrer Tochter zustehen, sollte sie doch ausziehen? Und Wohngeld ggf.?
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