Unser Haus gehört meiner Schwester und mir zusammen. Darf jede von uns Handwerkerleistungen bis insgesamt 6.000 EUR pro Jahr bei der Steuer geltend machen oder müssen wir den Betrag teilen?
Vielen Dank Lina
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Handwerker-Rechnung
Ergänzend zu den beiden vorhandenen Antworten:
a) da es auf den "Haushalt" ankommt, ist die doppelte Berücksichtigung nicht möglich b) es kommt tatsächlich auf den Bruttobetrag an.
Handwerker-rechnung
Liebe Lina, soweit ich informiert bin, kann jeder von seinem Anteil an den LOHNKOSTEN auf der Rechnung(also nicht Materialkosten usw) einen bestimmten Prozentsatz absetzen. wenn also die Rechnung geteilt wird (wie zB auch in Mehrfamilienhäusern mit verschiedenen Eigentümern), kann jeder auch nur die Hälfte/oder seinen Anteil an der Rechnung absetzen. Jeder kann aber als Einzelperson bis zu 6000 Euro angeben, nur eben nicht von der selben Handwerkerrechnung, es sei denn da wären 12.000 Euro Lohnkosten angefallen und durch zwei geteilt worden... Klingt komplizierter, als es ist... hoffentlich dennoch verständlich, bin keine Fachfrau, also kein rechtsverbindlicher Ratschlag... lg
Handwerker /Steuer
von: lina7825
Liebe Curryfee,
vielen Dank, das hilft mir schon weiter.
Gebe ich die Netto-Lohnkosten an oder den Brutto-Betrag?
LG Lina
Ups...
von: curryfee1
bin mir nicht ganz sicher, ich glaube aber brutto...
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