ALG IIBei Beziehern von Arbeitslosengeld II wird nicht verfahren wie bei denen, die noch Arbeitslosengeld I erhalten: Von der siebten Krankheitswoche an zahlt die Krankenkasse bei Beziehern von Arbeitslosengeld I Krankengeld - ín Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes I.
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