UnterhaltHallo Uli367, Erwachsenes Kind in AusbildungSie können für Ihren Sohn - so jedenfalls interpretieren wir Ihre Zeilen - keine steuerlichen Vergünstigungen erreichen. Denn Ihr Sohn führt ein "eigenes Steuerleben". Das heißt: Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag können Sie, obwohl Ihr Sohn sich noch in der Ausbildung befindet, nicht beanspruchen, da er älter als 25 Jahre ist.
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