Lebensgemeinschaft...Eine "eingetragene" Lebenspartnerschaft können nur zwei Frauen oder zwei Männer eingehen. Dafür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ämter zuständig. Am besten wenden Sie sich - wenn die obrige Bedingung auf Sie zutrifft - an das örtliche Standesamt. LebensgemeinschaftDas Thema würde mich auch sehr interessieren.Wir leben auch schon 32 Jahre zusammen.es wäre ja schön,nach so vielen Jahren einen einen Witwenrentenanspruch zu erhalten.Wo, Herr Büser beantragt man das?Bisher galt dieses nur für lesbische und schwule Paare.Auf eine Antwort und Diskussionen würde ich mich freuen. LebensgemeinschaftWir müssen Sie enttäuschen: Rente kann es nur für schwule oder lesbische Paare geben, nicht für "Nichteheliche"... Ihnen hilft nur die Heirat!
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