Arbeitslosengeld für langjährig VersicherteDie Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit liegt uns inzwischen vor. Sie hat folgenden Inhalt: Arbeitslosengeld für langjährig VersicherteHier kommt die "Fortsetzung": Arbeitslosengeld für langjährige VersicherteDie so genannte "58er Regelung", die (entgegen dem Grundgedanken des Gesetzes) Arbeitslosengeld für Ältere auch dann zugestanden hatte, wenn sie gar nicht "nach Arbeit suchten", gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Deshalb müssten Sie auch in vorgeschrittenem Alter "für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen". Auf einem anderen Blatt steht, ob solche Bemühungen zum Erfolg führen...
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