« 

Problem mit Kabel BW - Telefonanschluss bei Neuauftrag nicht gekündigt

 

Hallo Zusammen,
bereits seit mehreren Monaten streite ich mit meinem langjährigen Kabelanbieter Kabel BW.
Mein Mann, der im August 2010 verstorben ist, und ich, waren seit fast 15 Jahren TV-Kunden bei KabelBW. Ende 2011 dachte ich: Wieso nicht Internet und Telefon auch über Kabel BW beziehen? Online habe ich einen Vertrag mit Rufnummernmitnahme abgeschlossen, wollte nach ausführlicherer Recherche dann doch einen anderen Tarif - das lehnte man ab, die Widerruffrist war abgelaufen.

Ein sehr netter Mitarbeiter einer Filiale vorort kontaktierte sogar für mich einen Service-Kollegen bei der Kabel-BW-Hotline und bat für mich um Kulanz (eigentlich lächerlich, da der neue Vertrag sogar insgesamt teurer war; der Mitarbeiter am Telefon sagte aber wörtlich: "Dann soll sie eben kündigen!") Mein Glück war, dass Kabel BW gerade die Bearbeitungsgebühren für Internet und Telefon erhöht hatte, worüber mich der frendliche Mitarbeiter inormierte (sonst hätte ich davon gar nichts gewusst), so konnte ich außerordentlich den Vertrag nach zwei Monaten wieder kündigen - allerdings nicht für TV, in dem Vertrag hänge ich noch bis Oktober 2012 fest (ich war nur wenige Wochen über der Frist für diesen Vertrag).

Dann fiel mir im Januar beim Blick auf die Kontoauszüge auf, dass der KabelBW-Telefonvertrag zwei Monate lang gelaufen war, dieses ehrenwerte Unternehmen aber versäumt hatten, meinen alten Anschluss zu kündigen, was doch selbstverständlich ist, insbesondere da ich die Mitanahme der Telefonnummer beantragt hatte - so habe ich munter zwei Monate lang doppelt für Telefon und Internet bezahlt. Schon mehrmals habe ich habel BW angemahnt, mir die Gebühr zurück zu überweisen, aber Kabel BW weigert sich, schickt mir stattdessen Mahnungen wegen (von mir absichtlich nicht gezahlten) 6 Euro - mit Mahngebühren über 5 Euro und der Androhung, den Kabelanschluss abzuschalten. Auf meine Anfragen und Forderungen per E-Mail wird nur mit tage- und wochenlangen Verzögerungen geantwortet, in der (kostenpflichtigen) Hotline werde ich unfreundlich behandelt und abgewimmelt.

Nun meine Fragen:
- Habe ich ein Recht auf die Rücküberweisung der doppelt gezahlten Gebühren? (Zitat Kabel BW: "Eine Gutschrift für die Kosten Ihres alten Netzbetreibers können wir nicht veranlassen. Durch eine Portierung wird der Telefonanschluss des alten Netzbetreibers gekündigt. Um eine Portierung zu veranlassen benötigen wir immer einen unterschriebenen Portierungsauftrag. Dieser lag uns nicht vor und Ihnen wurde am 15.09.2011 eine Kabel BW Rufnummer zugeteilt." Ich erhielt nie einen solchen Auftrag oder eine neue Telefonnummer. Muss ich mich selbst darum kümmern, irgendwo einen solchen Protierungsauftrag aufzutreiben/herunterzuladen?
- Komme ich aus dem TV-Vertrag heraus? Mein Mann hatte den Vertrag 1998 abgeschlossen, meines Wissens besteht noch dieser Vertrag, ich habe niemals einen Vertrag mit Kabel BW unterschrieben.

Es geht mir eigentlich nicht um die paar Euro, es ist das Gefühl der Hilflosigkeit. Klar, ich könnte klagen, habe auch eine Rechtschutzversicherung, aber wegen einer solchen Kleinigkeit?
Kabel BW weiß natürlich, dass der normale Verbraucher eine Klage scheut, macht deshalb was es will.

Ich bin wirklich schockiert, was sich dieses Unternehmen herausnimmt.


« 
Seitenanfang

Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen

Antworten Letzt. Beit.
  Kranken-bzw. Arbeitslosengeld
von: malade68
1
 
von: chapeau38
0
  Zahnzusatzversicherung
von: ines22100
13
  Witwenrente
von: verenadietze
2
  KV und PV auf kleine franz. Rente zahlen?
von: schmusilein1966
1
  Gdb 40 bewilligt bekommen
von: theresa188
3
  Steuererklärung und BAFÖG-Bezug Kind
von: opelgt2
2
  Kinderfreibetrag
von: 1234qwer4
1
  Private Rentenversicherung
von: speedy551
2
  Unbewohnte Immobilie, Grundabgaben?
von: hausbesitzer
1
  Titel
von: feuervogel15
2
###
Top Alben

Ostergeschenke
bildderfrau.de-Team

Rezepte mit Kürbis
bildderfrau.de-Team
bildderfrau.de auf Facebook


Die auf den Internetseiten und in den Diskussionsforen von bildderfrau.de vorgestellten Produkte, Hinweise und Ratschläge stellen keine Empfehlung für einen Kauf oder eine Anwendung dar. Sie stellen lediglich unverbindliche Anregungen und Informationen dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Diskussionsteilnehmer und moderierenden Experten zur Verfügung eingestellten Inhalte und Beiträge. Diese Beiträge und Informationen ersetzen nicht die einzelfallbezogene Beratung durch Fachexperten, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Vermögensberater, etc.. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss.
® Bild der Frau 2012