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Erbe ausgeschlagen, trotzdem Ansprüche?

 

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Mein Freund und ich wollen ein Haus kaufen, dort besteht folgendes Problem...

Das Haus war im Besitz meines kürzlich verstorbenen Onkels, meine Oma hat lebenslanges Wohnrecht. Die Ex-Freundin meines Onkels, sie waren nie verheiratet haben aber 2 gemeinsame Kinder, hat zu Lebzeiten meines Onkels einen sog. Titel auf das Haus erwirkt zwecks Unterhaltsschulden. Nun ist mein Onkel ja verstorben und seine Kinder sollten eben dieses Haus vererbt bekommen, die Kinder schlugen das Erbe aber aus, da sie Hartz IV- Empfänger bzw Schüler sind und sich weder die Haltung des Hauses, noch eine Renovierung hätten leisten können und wollen.

Nun will niemand aus der Familie das Haus, weil es auch noch nicht abbezahlt ist, wir hätten aber Interesse. Bei Gesprächen äußerte die Ex-Freundin meines Onkels aber das wir im Falle des Hauskaufes ihre Kinder dann ja auszahlen müssten, ist das rechtens?

Mein Freund und ich sind der Meinung das wer das Erbe ausschlägt auch keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder bzgl. des Hauskaufes hat, oder gibt es wenn dieser Titel auf dem Haus ruht da irgendwelche anderen Regelungen?

Lange Rede, kurzer Sinn: Haben die Kinder meines Onkels trotz ausschlagen des Erbes irgendwelche Ansprüche?

Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort.

VLG LilaFee81


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