Sehr geehrter Herr Büser ! Ich war am 12. Januar wegen heftiger und scho über längere Zeit andauernden Schmerzen im Schulter-Nacker-Bereich bei meinem Hausarzt. I Um mir meine Arbeitskraft zu erhalten und um einem vielleicht bald nötigen Krankenschein vorzubeugen, bat ich um die Verschreibung von Massagen oder Krankengymnastik oder Manueller Therapie oder.... Er meinte, dass das schon nötig wäre, aber er könne mir das nicht verschreiben, weil er sein Budget an Verschreibungen bereiots ausgeschöpft habe.Würde er es mir verschreiben, müsse er es aus seiner Tasche bezahlen. Anfang des Quartals ????? Da fragt man sich doch, wozu zahle ich Krankenkassenbeiträge. Ich war im vergangenen Jahr nicht einen Tag krank und beanspruche auch so fast keine Kassenleistungen, deshalb hat mich die Antwort meines Arztes schon ganz schön aus der Fassung gebracht. Welches Recht steht mir in diesem Fall zu um doch noch eine Leistung zu bekommen, mit der ich mein Wohlbefinden wieder erlangen kann? Muß ich mir so eine Antwort gefallen lassen? Ich hoffe nicht. Mit freundlichen Grüßen O. Völkel
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Antwort: Frage an Wolfgang Büser
Hallo Frau Völkel,
Herr Büser betreut ein anderes Forum, deshalb antworte ich Ihnen hiermit.
Ihr Ärger ist verständlich und wahrscheinlich zum Teil gerechtfertigt. Allerdings gibt es wie so oft im Leben zwei Seiten der Medaille. Grundsätzlich haben Sie als Versicherter den Anspruch auf Heilmittel, also in Ihrem Fall Massagen oder krankengymnastische Behandlungen. Die Krankenkasse zahlt, wenn diese Maßnahmen notwendig sind, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Entscheidung darüber fällt allein der Arzt.
Um zu verhindern, dass Ärzte eventuell unnötige Therapien verschreiben, hat die Bundesregierung vor Jahren Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung eingeführt. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit verlangt von ihnen auch zu prüfen, ob das Behandlungsziel durch Eigeninitiative des Patienten erreicht wird. Das könnten zum Beispiel bestimmte Übungen sein, die jeder selbst zuhause ohne weitere Anleitungen machen kann.
Die Ärzte sollen ihre Verordnungsweise also immer kritisch durchdenken. Das bedeutet aber natürlich nicht eine Versorgung nach Kassenlage. So gibt es die Heilmittelrichtlinie, die von Ärzten, Vertretern der Krankenkassen und Patientenvertretern gemeinsam erarbeitet wurde. Darin ist die Heilmittelversorgung beschrieben. Das heißt für den Regelfall sind Indikationsgruppen (Krankheitsgruppen) und deren Behandlungsmöglichkeiten genannt. Diese Indikationsgruppen sehen für den Regelfall Höchstgrenzen vor. Die Richtlinien weisen aber auch darauf hin, dass der besondere Einzelfall zu berücksichtigen ist. Bedeutet: Wenn Ihr Arzt die Behandlung für notwendig erachtet, zahlt die Kasse.
Ist eine Leistung therapeutisch unwirtschaftlich oder ggf. sogar aus ärztlicher Sicht nicht Ziel führend oder für die Gesamtbehandlung nicht notwendig, so sollte der Arzt auch dies in einem Gespräch mit dem Patienten vermitteln. Das hat Ihr Arzt offensichtlich nicht getan.
Ansonsten kann ich Ihnen raten, Ihre Erfahrungen der Kassenärztlichen Vereinigung in Ihrem Bundesland zu schildern. Die KV ist unter anderem für die Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte zuständig. http://www.kbv.de/wir_ueber_uns/4130.html
Grundlage für die Informationen sind die 32 und 94 SGB V und die veröffentlichte Heilmittelrichtlinie.
Liebe Grüße,
Reinhild Haacker
Eine Antwort darauf..........
Liebe sommer 164,
wie ich grade bemerkt habe, hat Ihnen bisher noch keiner geantwortet. Dies wird nun unverzüglich nachgeholt. Ihr Arzt scheint mir ziemlich merkwürdig zu sein. Normalerweise ist das Budget des Arztes nicht gleich am Quartalsanfang ausgeschöpft. Die meisten Ärzte, die ich kenne, verschreiben durchaus diese Sachen. Wechseln Sie daher bitte umgehend den Arzt. Sie haben immerhin das Recht auf eine freie Arztwahl. mit freundlichem Gruß Gismor
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