In einem Artikel 2009 wurde erwähnt, dass es eine Bezugsgröße bei Versorgungsbezügen gibt, die die Beitragspflicht von 10 Jahren verkürzen kann. Meine Schwester hat 2004 eine Direktversicherung über 17.518,94 ausgezahlt bekommen. Wie lange muss sie noch die Krankenversicherung zahlen?
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AW: Bezugsgrößen bei Direktversicherungen
Hallo,
Diese Frage kann die Krankenkasse Ihrer Schwester am besten beantworten. Vermutlich ist der "Mindestzahlbetrag" des Versorgungsbezuges gemeint, ab dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus dem Versorgungsbezug tatsächlich zu entrichten sind - dies gilt auch bei einer kapitalisierten Leistung. Dieser Mindestzahlbetrag beträgt 1/20 der jeweils geltenden Bezugsgröße, die jährlich dynamisiert wird (2013: 134,75 Euro).
Ausführliche Erklärungen zum Einzelfall kann - wie gesagt - die jeweilige Krankenkasse am Besten geben.
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