Muß rückwirkend vor dem 1.1.2004 auch Beiträge für die Krankenkasse und Pflegegeld gezahlt werden? Habe meine Direktvers. 1993 abgeschlossen. Jetzt soll ich 10 Jahre monatlich über 31 Euro Beiträge zahlen. Das Gesetz gilt doch erst ab 2004?
wenn Sie eine Direktversicherung für die private Altersvorsorge abgeschlossen haben, sind Beiträge unter Umständen beitragspflichtig. Es hat zu dieser Frage einige Gerichtsverfahren gegeben, danach zählen Leistungen aus Direktversicherungen zu den Versorgungsbezügen und unterliegen sowohl bei freiwillig Versicherten als auch bei versicherungspflichtigen Mitgliedern grundsätzlich der Beitragspflicht.
Nicht beitragspflichtig waren nach dem bis zum 31.12.2003 geltenden Recht nur Kapitalleistungen aus Versorgungsbezügen, die ursprünglich als Kapitalleistung vereinbart oder zugesagt wurden. Seit dem 01.01.2004 sind aufgrund einer Gesetzesänderung auch diese Kapitalleistungen aus Versorgungsbezügen beitragspflichtig, wenn der Versicherungsfall (Versorgungsfall) nach dem 31.12.2003 eingetreten ist. Es kommt also nicht darauf an, wann die Direktversicherung abgeschlossen wurde.
Wurde eine ursprünglich als Direktversicherung abgeschlossene Lebensversicherung in eine private Lebensversicherung umgewandelt (das Mitglied wird Versicherungsnehmer und zahlt die Prämien), besteht für versicherungspflichtige Mitglieder keine Beitragspflicht für den selbst finanzierten Teil der Versorgungsleistung. Bei freiwilligen Mitgliedern unterliegt auch der selbst finanzierte Teil der Versorgungsleistung der Beitragspflicht.
Ich empfehle einen Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg dazu.
Die auf den Internetseiten und in den Diskussionsforen von bildderfrau.de vorgestellten Produkte, Hinweise und Ratschläge stellen keine Empfehlung für einen Kauf oder eine Anwendung dar. Sie stellen lediglich unverbindliche Anregungen und Informationen dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Diskussionsteilnehmer und moderierenden Experten zur Verfügung eingestellten Inhalte und Beiträge. Diese Beiträge und Informationen ersetzen nicht die einzelfallbezogene Beratung durch Fachexperten, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Vermögensberater, etc.. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss.