Ich habe eine Frage an Fr. Haacker. Ich habe seit dem Jahr 2009 ein CPAP-Gerät wegen Schlafapnoe. Nach dem Krankenkassen-wechsel,2011,will die neue Kasse die Kosten für Wartung/Regelservice/STK nCPAP-Gerät nicht übernehmen, und erklärt mir das wäre meine Privatangelegenheit. Muss ich die Kosten selbst tragen, oder versucht die Krankenkasse die Kosten unberechtigter weise an mich abzuwälzen.
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AW: CPAP-Gerät bei neuer Krankenkasse
Hallo hanspeter22,
Wenn Ihre alte Krankenkasse das CPAP-Gerät Ihnen zur Nutzung über das Ende der Mitgliedschaft überlässt, weil weiterhin die medizinische Notwendigkeit besteht, muss Ihre neue Krankenkasse die Folgekosten tragen. Dazu gehören auch Reparaturen, Wartungen, sicherheitstechnische Kontrollen und das notwendige Zubehör. Basis dafür ist SGB V 33. Wir empfehlen Ihnen, mit der neuen Krankenkasse über eine neue Versorgung mit einem gleichwertigen Gerät zu sprechen. Für das Gerät muss dann Ihre Kasse aufkommen.
Liebe Grüße,
Reinhild Haacker
CPAP-Gerät bei neuer Krankenkasse
hallo Fr. Haacker,vielen dank für die prompte Antwort. Die Kosten für die Anschaffung des CPAP-Geräts übernahm die vorherige Krankenkasse.
viele Grüße
hanspeter22
AW: CPAP-Gerät bei neuer Krankenkasse
Hallo hanspeter22,
gerne würde ich zu der Frage Stellung beziehen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, wer die Kosten für die Anschaffung des CPAP-Geräts getragen hat: Die Krankenkasse oder Sie selbst? Wenn Sie selbst das Gerät gekauft haben, ist entscheidend, aus welchem Grund die Kosten für Wartung/Regelservice/STK von der vorherigen Krankenkasse übernommen wurden.
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