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Herzlich willkommen im neuen Forum Arzt & Patient

 

Ein herzliches Hallo!

Unser Forum ist ein Ort der offenen Diskussion und des freien Meinungsaustausches, um mit anderen Nutzerinnen und Nutzern zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen, Antworten auf Fragen zu finden, Erlebnisse zu erzählen oder neue Leute kennenzulernen.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich über alle Themen auszutauschen, die sich um Ärzte und ihre Rechte als Patienten drehen:


Was sind meine Rechte als Kassenpatient? Was hat es mit den IGeL-Leistungen auf sich und was kann ich gegen lange Wartezeiten tun?

Wir wünschen allen Nutzerinnen und Nutzern viel Spaß im Forum.

Liebe Grüße
Ihr bildderfrau.de-Team

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Krankenkassenbeitrag für Rentner

Liebe elli450,

erst einmal herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie um ein wenig Geduld für die Antwort bitten. Der Fall ist sehr speziell, ich befrage dazu unsere Experten.

Beste Grüße
Reinhild Haacker


 

Krankenkassenbeitrag für Rentner ( Freiwillig versichert )

Hallo liebes Bild der Frau Team,
eine Freundin von mir bekommt 499,63 Euro Rente im Monat. Sie ist freiwillig in einer Krankenkasse versichert. Wegen der geringen Rente hat sie im Jahre 2000 ihre Eigentumswohnung an ihren Sohn verkauft.
Dieser zahlt ihr nun bis Ende 2016 in monatlichen Raten, in Höhe von
715,81, dieses zinslose Darlehen ab. Dieses ist so im Notarvertrag festgelegt, da der Sohn damals auch nicht die Wohnung auf einmal bezahlen konnte. Die mhplus-Krankenkasse bezieht nun diese Tilgungsrate des Sohnes als regelmäßiges Einkommen in die Beitragspflicht mit ein.
Die Verbraucherzentrale Mainz hat mir auf Anfrage gesagt, dass dieses nicht geschehen dürfte, da es sich bei der Ratenabzahlung des Sohnes um einen Vermögenszufluss handel würde, der keinesfalls Krankenkassen-
beitragspflichtig sei.
Die Krankesse allerdings zieht trotz aller Bitten, eine Einstufungsänderung vorzunehmen, den dadurch um 122,88 Euro monatlich zu hohen Beitrag ab.
Meine Freundin lebt sehr zurückgezogen alleine und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, damit ich ihr sagen kann,
was sie weiter tun muss.
Erwähnen möchte ich noch, dass meine Freundin ihre Wohnung damals verkauft hat, damit sie nicht Sozialhilfe beantragen musste.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre freundliche Hilfe


 

Antwort: Krankenkassenbeitrag für Rentner

von: reinhildhaacker

Liebe elli450,

Wenn es sich bei den monatlichen Raten um die Rückzahlung eines zinslosen Darlehens handelt, sind diese Raten nicht als beitragspflichtige Einnahme zu werten. Es dürfen darauf dann auch keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Ihre Freundin sollte bei der Krankenkasse einen Antrag auf Rückzahlung der zuviel entrichteten Beiträge stellen und die Umstellung der Beitragseinstufung beantragen. Gegen einen ablehnenden Bescheid der Kasse kann Widerspruch erhoben werden und anschließend bei Bedarf eine Klärung durch das Sozialgericht herbeigeführt werden. Da für einen solchen Rechtsstreit keine Anwaltspflicht besteht, ist dies für Ihre Freundin nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Liebe Grüße

Reinhild Haacker


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