Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Meine Schwiegermutter ist seit 1947 als Beamtin bei der DEBEKA krankenversichert, und liegt jetzt mit ihrer Pension auch noch über der Bemessungsgrenze.Alle Leistungen werden über die Debeka abgerechnet. Seit 1966 bezieht sie Witwenrente.Davon wird von der BEK auch der Krankenversicherungsbeitrag einbehalten. Die BEK behauptet, das sei richtig. Sie hat jetzt Pflegestufe eins.Von der BEK erhält sie keine Leistungen. Es kann doch nicht sein, daß man mehr Krankenkassenbeitrag zahlen muß, als die Bemessungsgrenze erfordert - oder ? Mit freundlichen Grüßen aus dem Taunus B.Depène
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AW: Doppelversicherung
Liebe bride25,
die Frage ist von außen sehr schwierig zu beantworten. Um Klarheit zu erhalten, sollten Sie den Status der Mitgliedschaft Ihrer Schwiegermutter sowohl bei der Barmer GEK als auch bei der DEBEKA abfragen. Entscheidend für Pflegeleistungen ist nämlich nicht die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, sondern die Beitragszahlung an eine Pflegeversicherung. Mein Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu einem ehrenamtlichen Rentenberater vor Ort auf. Dieser kann die Unterlagen prüfen - ob zum Beispiel die Anträge richtig gestellt wurden. Den Berater finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html
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